Hauptseite.Projekte.Bekenntnis                                                  PageAutor  Zillmann   (2007)

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Willkommen in der Kirche

 Bekenntnisschriften und Bekennen 

Inhalt

Beiträge des Theologischen Ausschusses der Synode im Kirchenkreis Berlin-Reinickendorf

1. Schwerpunktthema: Bekenntnisschriften und Bekennen  (Pfr. Anders)
      Einleitung | Athanasianum | Lippenbekenntnis | Bekanntheitsgrad | zentrale Glaubenswahrheit
      Erstarrung oder Kontinuitätsverlust | existenzielle Folgen | andere Zeiten | Missionscharakter
2. Texte
      Athanasianum | Nicaeno | Apostolikum | Confessio Augustana
3. Beiträge
      3.1 Wie die Kirche zu ihren Bekenntnissen kam – und was ich dazu so meine (Pfr. Anders)
           Vorab | Einstimmung: Das Glaubensbekenntis | Entstehung der Bekenntnisse
           Funktionen eines Glaubensbekenntnisses | …und was ich so davon halte
 



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1. Einbringung zum Schwerpunktthema: Bekenntnisschriften und Bekennen
 

Kirchenkreis Berlin-Reinickendorf  Tagung der Kreissynode am 24. und 25. Oktober 2003
(Pfarrer Christoph Anders, Kirchengemeinde Berlin-Frohnau)

Liebe Schwestern und Brüder,

vor einigen Tagen hat die Gemeinden ein Brief unseres Bischofs Huber erreicht. Nach der gescheiterten Fusion mit der EKSoL macht er darin u.a. deutlich, dass noch offen ist, inwieweit die umfangreichen Arbeiten an einer neuen Grundordnung (GO) auch unabhängig vom Fortgang der Fusionsgespräche für die EKiBB nutzbar gemacht werden können.

Für unseren Kirchenkreis haben sich  nach der eigens zu diesem Thema durchgeführten Sondersynode verschiedene Anknüpfungspunkte für vertiefende Gespräche ergeben. Einer ist die Frage nach der Bedeutung von historischen Bekenntnissen und aktuellem Bekennen für unsere Glaubens- und Lebensvollzüge als Einzelne, Gemeinden und Kirche.

Heute wollen wir als Kreissynode diese Diskussion beginnen. Die folgenden Überlegungen beanspruchen nicht,  das komplizierte Thema umfassend zu beleuchten. Sie wollen lediglich als einstimmende Schlaglichter verstanden werden.

1)     Zur Erinnerung: Bei unserer kreiskirchlichen Arbeit an Neuentwurf der GO gab es verschiedene  Kommentare und Veränderungsvorschläge. Darunter auch eine Vorlage unseres KKR.  Gleich als erster Punkt fand sich der Vorschlag einer Streichung des Athanasianums (Ath.) als einem von drei in unserer Landeskirche in Geltung stehenden altkirchlichen Bekenntnissen.

Noch einmal kurz zum Text: Es handelt sich um 40 kurze Absätze, deren Inhalte sich v.a. mit Fragen zur Trinitäts- und Zweinaturenlehre befassen. Manches findet sich dort, was auch im Apostolicum bzw. im Bekenntnis von Nizäa-Konstantinopel enthalten ist. Äußerlich eher eine Aneinanderreihung von Formeln, mit wenig besonderen Akzenten. Verfasser, Zeitpunkt und Ort sind umstritten. Vermutungen richten sich auf eine Herkunft aus Spanien/Südgallien, als möglicher Entstehungszeitraum wird mitunter „um 500 herum“ angegeben. Insgesamt: Nichts Genaues. Erst im 13. Jahrhundert vollzog die Kirche die Gleichstellung des Ath. mit den beiden anderen weit verbreiteten altkirchlichen Bekenntnissen.

Diese Entscheidung wurde von den Kirchen der Reformation übrigens ohne kritische Rückfragen durchweg  übernommen, nicht zuletzt – aber gewiss nicht nur - um die Kontinuität mit der Alten Kirche zu betonen.

2)     Interessant ist die Begründung, die der Synode seinerzeit vorgelegt wurde: Nach dem Hinweis auf die GO, Grundartikel I/4, wo es ausdrücklich erwähnt ist, wird festgestellt, dass der Text des Ath. weithin unbekannt sei. Übrigens musste ich selbst auf Anfrage des Vorsitzenden der Synode freimütig meine diesbezügliche bekenntnismäßige Unkenntnis bekennen. Im Gesangbuch wird dieser Text nicht einmal abgedruckt, in den einführenden Bemerkungen zu den Bekenntnissen unserer Kirche (Nr. 803) wird er nicht  erwähnt und auch auf der Internet-Seite der EKiBB finden sich keinerlei Hinweise. Warum wohl?  Tatsächlich: Ein starkes Stück!
 

3)     An diesen Befund anknüpfend wird in der KKR-Vorlage völlig zu recht gefragt: „Wer kann bezeugen, was ihm nicht vertraut ist“? Denn grundsätzlich gilt: Fremdes oder nur vom Hörensagen Bekanntes kann ich beschreiben, berichten, vielleicht kritisieren oder gar verwerfen. Aber: Ein Bekenntnis  ist wesensmäßig etwas, was mir bekannt ist, was ich mir also zu Eigen mache. Etwas, wozu ich – öffentlich, offen, freimütig -  stehe. Es ist deshalb kein Zufall, dass grammatikalisch immer die 1.Person Singular („ich) oder die 1. Person Plural („wir“) Verwendung finden. Der Rückverweis auf den/die Sprechenden ist konstitutiv für Bekenntnisse und Bekennen. Man kann also tatsächlich nichts bekennen, das man nicht kennt, wohinter man nicht steht. Alles andere wird in unserem Sprachgebrauch mit dem Begriff „Lippenbekenntnis“ belegt, steht also unter dem Verdacht von Unaufrichtigkeit oder gar Heuchelei.

4)     Aber das Argument  vom (Un-)Bekanntheitsgrad dieses Bekenntnisses ist auch gefährlich: Es könnte nämlich sein, dass uns dasselbe Phänomen noch an ganz anderen Stellen über den Weg läuft: Welche Bekenntnisse der Reformation gelten in der EKiBB, bzw. in den einzelnen Gemeinden? Was steht denn drin etwa im Großen Katechismus Luthers oder in der Apologie zur Confessio Augustana?  Wer weiß es und wen betrifft es? Stehen die Dinge um die Theologische Erklärung von Barmen soviel anders? Hat  etwa der Meilenstein der Leuenberger Konkordie -  immerhin von 1973 -  jemals eine nennenswerte Gemeinde-Rezeption erfahren? Könnte also das Ath. in diesem Sinne erscheinen als Spitze eines Eisbergs von Bekenntnis-Vergessenheit oder jedenfalls einer irritierenden Gleichgültigkeit gegenüber diesen grundlegenden Texten?

5)     Aber für den Vorschlag einer Streichung  des Ath. bringt die KKR-Vorlage noch ein wichtiges anderes Kriterium ins Spiel: „Das Bekenntnis steht im Widerspruch zur Verheißung, dass die Sünden aus der Gnade Gottes vergeben werden“. Dann folgt ein Zitat aus dem Ath.: „Und zu seiner (Christi) Zukunft müssen alle Menschen auferstehen mit ihren eigenen Leibern, und müssen Rechenschaft geben, was sie getan haben, und welche Gutes getan haben, werden ins ewige Leben gehen; welche aber Böses getan haben, ins ewige Feuer. Das ist der rechte christliche Glaube, wer denselben nicht fest und treulich glaubt, der kann nicht selig werden.“.

Gegen solche Sätze wird protestiert, also theologische Sachkritik geübt: Die Aussagen  eines Bekenntnisses werden beschrieben als im Widerspruch stehend zu zentralen Glaubenswahrheiten. Dies ist ein gut protestantisches Vorgehen: Denn nach gemeinreformatorischem Verständnis ist allein Gottes Wort Richtschnur und Regel aller Lehre („sola scriptura“). An diesem Wort Gottes als Maßstab waren Bekenntnisse und andere Lehrentscheidungen der Kirche zu messen und sind sie es auch weiterhin.

Jedes authentische Glaubensbekenntnis versteht sich auch als Auslegung und also aktualisierender Interpretation zentraler biblischer Aussagen. Es hat also  - neben anderen - die Funktion einer Anleitung zum rechten Verstehen der Bibel. Für den Glauben Wesentliches soll hervorgehoben werden,  bestimmte Interpretationen der Heiligen. Schrift werden als sachgemäße behauptet und andere damit zurück gewiesen.

Genau dies ist in der Kirchengeschichte immer strittig gewesen. Ich möchte nur kurz daran erinnern, dass es im 19. Jahrhundert auch im Gebiet unserer Kirche  einen herzhaften und andauernden Streit darum gegeben hat, ob etwa das  Apostolicum im Gottesdienst verwendet werden soll. Die unterschiedliche Bedeutung, die etwa der Theologischen Erklärung von Barmen in den verschiedenen Landeskirchen entgegen gebracht wird, mag als weiterer Hinweis auf die Strittigkeit von Bekenntnissen dienen.

6)     Ebenso wie die Heilige Schrift auszulegen ist, sind auch Bekenntnisse immer aneignungs- und auslegungsbedürftig, damit sie ihre konzentrierende und klärende Funktion auch in verändertem Kontexten erfüllen können. Deshalb ist die Aufgabe der Kirche immer  eine doppelte gewesen: Für ihr Bekennen auch eigene Sprachformen zu finden, nicht nur vorgegebene Formeln zu wiederholen. Aber auch: Aus der Heiligen Schrift vorgegebene und  in der Kirchen- und Theologiegeschichte verhandelte  Inhalte möglichst genau zu erfassen und nicht einfach durch andere Themen  zu ersetzen.

Nicht zuletzt die Reformatoren haben sich dieser theologischen Mühe unterzogen.  Damit soll zwei Gefahren entgegen getreten werden: Kirche und Theologie sollen vor  Erstarrung und vor Kontinuitätsverlust. bewahrt werden. Wir werden uns zu fragen haben, wo wir in dieser Spannung heute stehen.
 

7)     Insofern ist kritische Auseinandersetzung mit Bekenntnissen eine allzeit geforderte kirchlich-theologische Übung. Nur eben war eben das Überraschende an der KKR-Vorlage die Vorstellung, solche Auseinandersetzung über den Weg einer ersatzlosen Streichung führen zu wollen. Bedenklich auch, weil – wie erwähnt -  die Väter der Reformation jene theologischen Bauchschmerzen anscheinend nicht gehabt hatten und am Ath. aus verschiedenen Gründen festgehalten hatten.

Hier war dann in der Synode doch die Sorge zu spüren, dass solches Vorgehen andernorts als Schnellschuss hätte missverstanden werden können. So wurde in den weiteren Beratungen der Vorschlag gemacht und angenommen, sich ausgehend von diesem kleinen aber aufschlussreichen  Aspekt unserer Beschäftigung  mit der GO etwas gründlicher zu fragen: Worin mögen  Spannungen und Übereinstimmungen  zwischen Formen und Inhalten alter Bekenntnisse und unserer heutigen Formen des Bekennens bestehen?

8)     Denn es wird  rasch deutlich, dass es in diesem Punkt nicht um nebensächliche sondern zentrale Fragestellungen geht. Gibt es deutlich benennbare Bezüge von Bekenntnissen, die Väter und .Mütter früherer Generationen in den Auseinandersetzungen ihrer Zeit formuliert haben, zu unserem Leben als einzelne Christen, als Gemeinde und Kirche? Vorsicht vor einem allzu schnellen Ja oder Nein!

Glaubensbekenntnisse beanspruchen ein zusammenfassender Ausdruck des christlichen Glaubens zu sein. Deshalb sind sie ihrem Grundsinn nach  nicht polemisch, wollen in eine bestehende Gemeinschaft hinein einladen. Sie haben also eine Brückenfunktion, zielen auf Einstimmung, werben um  offene und ehrliche Zustimmung zu den erkannten und formulierten Einsichten.

Aber faktisch wurden mit ihnen und durch sie von Beginn an immer auch Grenzen gezogen gegen vermeintliche oder wirkliche Irrlehren. Grenzziehungen mit oft harten, existentiellen Folgen. Wir erinnern uns an Situationen, die über Jahrhunderte Deutschland und Europa bewegt haben: Wer darf mit welchem Bekenntnis wo sicher wohnen? Wer muss – will er/sie an Glauben und  Bekenntnis festhalten -  Hab und Gut aufgeben, um seine/ihre nackte Haut zu retten?

Für unseren Zusammenhang möchte ich die daraus sich ergebenden Fragen so skizzieren: Sehen wir in den uns aus der Kirchengeschichte vorgegebenen Bekenntnissen solche Brücken, über die wir selbst gern gehen? Brücken, über die aber auch andere, die noch nicht oder nicht mehr zur Gemeinde gehören, gehen sollten, weil eben die Aneignung dieser grundlegenden Texte die Zugehörigkeit zur christlichen Kirche bleibend erkennbar, hörbar werden lässt?

Und noch weiter gehend: Konstituieren diese Texte die Zugehörigkeit eben nicht nur zu einer Gemeinde,  einer Konfession, sondern darüber hinaus zur Kirche als ganzer, der verborgenen communio sanctorum?  Vermögen wir also in den Bekenntnissen ein  zentrales Medium zu erkennen, durch das in umfassender Weise Gemeinschaft der Kirchen zum Ausdruck kommt?

9)     Mein durchaus subjektiver Eindruck: Heute leben wir in anderen Zeiten. Früher, zuerst  in der Alten Kirche, wurden die Märtyrer als Bekenner ehrenvoll tituliert, Blutzeugen für ihre Überzeugungen. Die Reformatoren haben unablässig um die Bekenntnisfreiheit gerungen. Schließlich zeugte das Auftreten der Bekennenden Kirche im Dritten Reich für die Einsicht: Wahre Kirche ist immer eine bekennende Kirche und sie nimmt dafür auch Verfolgungen und die  physische Vernichtung einzelner Geschwister in Kauf.

Und heute? Sicher: In jedem Gottesdienst ist Kirche eine bekennende Kirche, insofern  sie zum Lob Gottes anleiten und angesichts von Sünde und Nöten die Menschen zu Buße, Reue und Umkehr führen will.  Das wäre übrigens ein weiterer interessanter Aspekt der Thematik, inwieweit uns mit Gotteslob und Sündenbekenntnis im Gottesdienst weitere  Bekenntnissituationen nahe kommen oder fern bleiben. Auch die Lieder bieten uns ja vielfältige Worte des Bekennens.

Aber beschleicht einen da nicht doch ein Unbehagen, wenn wir etwa Pfingsten mit vollmundigen Worten Spittas singen: „Es gilt ein frei Geständnis in dieser unsrer Zeit, ein offenes Bekenntnis bei allem Widerstreit; trotz aller Feinde Toben, trotz allem Heidentum zu preisen und zu loben das Evangelium“.

Warum heute andere Zeiten? Angesichts sinkender Einnahmen und Mitgliederzahlen werben wir heute um Mitglieder, sollen auch denen nachgehen, die Kirche und Gemeinde den Rücken gekehrt haben. Den distanzierten aber offenen Zeitgenossen/innen rufen wir  - nicht nur in Reinickendorf  - ein „Willkommen in der Kirche“ zu. Werbekampagnen und niedrig schwellige Angebote sind angezeigt. Wir wollen einladend sein, ökumenisch offen. Könnte es also sein, dass in dieser Lage das Betonen grundlegender Verbindlichkeiten, das Beharren auf verbindenden oder trennenden Aspekten alter und neuer Bekenntnisse eher hinderlich ist?
 

10)     Interessant wäre eine kurze Rückbesinnung darauf,  wann es in den letzten Jahrzehnten  Situationen  gegeben hat, in denen ein aktuelles Bekennen oder wenigstens das Setzen von Zeichen engagiert diskutiert  worden ist: Die Unterstützung der Apartheid in Südafrika als status confessionis, der Streit um Massenvernichtungsmittel und Nachrüstung („Nein ohne jedes Ja“),   Einsichten des jüdisch-christlichen Dialogs, die Eingang gefunden haben in Grundordnungen und Synodenbeschlüsse. Verschiedene Versuche dürfen wohl eher als gescheitert gelten,  Fragen der Weltwirtschaft, besonders die Auswirkungen der Globalisierung für die Menschen in  den Ländern des Südens als Gegenstand kirchlichen Bekennens etablieren zu wollen.

Aktuelle Auseinandersetzungen wären der Kampf um den Sonntag als Feiertag, wahrscheinlich auch die Segnung homosexueller Paare, nicht zuletzt die Funktion von Kopftuch oder Kreuz im Schulunterricht.
Also: Es gab und gibt Kontroversen zu einzelnen Themen, durchaus auch Auseinandersetzungen über den Weg der Kirche. Aber standen und stehen darin nicht Fragen zur Debatte, die sich doch deutlich von denen unterscheiden, auf die frühere Generationen mit ihren Bekenntnissen antworten wollten?

11)     Mitten in einer umfassenden Suchbewegung nach der Position von Volkskirche und Glauben in unserer Gesellschaft könnte es also  sein, dass es eher schlecht steht um die wenig dialogfreundliche Redeform des Bekenntnisses. Sind es dann also nicht große Erklärungen, sondern eher die kleinen Zeichen, die uns heute bewegen? Der Fisch auf  Autos, ein weithin unverstandenes Zeichen, vermutungshalber für den Verein der  Aquariumsfreunde. Das Kreuz um den Hals? Wirklich noch eine bewusst vollzogene Handlung? Irgendwie hat ja mittlerweile fast schon jeder Gottesdienstbesuch  bekennenden Charakter.

Gleichzeitig durchziehen aber bestimmte Begriffe die kirchlichen Diskurse: Die Rede von Auskunftsfähigkeit über Inhalte des Glaubens, Alpha-Kurse, Leitbild-Entwicklung auf allen Ebenen,  Leitlinien für kirchliches Handeln in missionarischer Situation – dieses und anderes mehr zielt auf Vergewisserung, Schärfung von Profil und Erkennbarkeit. Und das alles hat auch bekenntnishafte  Dimensionen.

Dem korrespondiert jedoch in unseren landeskirchlichen Gemeinden - jedenfalls nach meiner Wahrnehmung – eine bleibend verbreitete Scheu, als einzelner oder eben  als Gemeinde in Glaubensfragen offensiv oder gar missionarisch aufzutreten. Die Vorsicht  vor  vermeintlicher Aufdringlichkeit oder Vereinnahmung  ist weiterhin Richtung gebend, einem/r anderen zu nahe zu treten, gilt als unangebracht.

Ist in offenen Gesprächssituationen der Respekt vor der vermuteten Distanz des Gegenübers größer als die bewusst ausstrahlen wollende Freude an den eigenen Glaubensüberzeugungen? Wenn ja, warum? Diese ist zwar die für jetzt zuletzt benannte, aber keineswegs die unwichtigste Spannung, der wir im Zusammenhang unseres Themas nachgehen könnten.

Ich danke  für ihre Aufmerksamkeit.

(Pfarrer Christoph Anders, Kirchengemeinde Berlin-Frohnau)
 


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2.1  Texte - Athanasianum

Dieses dem Bischof von Alexandria Athanasius (295-373) zugeschriebene Bekenntnis behandelt vor allem den Glauben an die Dreieinigkeit Gottes und die beiden Naturen Jesu. Es ist relativ unbekannt und hat auch nur in der Anglikanischen Kirche liturgische Bedeutung erlangt.
 
Wer da will selig werden, der muß vor allen Dingen der rechten christlichen Glauben haben. Wer denselben nicht ganz und rein hält, der wird ohne Zweifel ewiglich verloren sein. 

Dies ist aber der rechte christliche Glaube, daß wir einen einigen Gott in drei Personen und drei Personen in einiger Gottheit ehren. 

Und nicht die Personen in einander mengen, noch das göttlich Wesen zertrennen. 
Ein andere Person ist der Vater, eine andere der Sohn, eine andere der heilige Geist. 
Aber der Vater und Sohn und heiliger Geist ist ein einiger Gott, gleich in der Herrlichkeit, gleich in ewiger Majestät. 

Welcherlei der Vater ist, solcherlei ist der Sohn, solcherlei ist auch der heilige Geist. 
Der Vater ist nicht geschaffen, der Sohn ist nicht geschaffen, der heilige Geist ist nicht geschaffen. 
Der Vater ist unermeßlich, der Sohn ist unermeßlich, der heilige Geist ist unermeßlich. 
Der Vater ist ewig, der Sohn ist ewig, der heilige Geist ist ewig; 
Und sind doch nicht drei Ewige, sondern es ist ein Ewiger: 
Gleichwie auch nicht drei Ungeschaffene, noch drei Unmeßliche, sondern es ist ein Ungeschaffener und ein Unmeßlicher. 

Also auch der Vater ist allmächtig, der Sohn ist allmächtig, der heilige Geist ist allmächtig; 
Und sind doch nicht drei Allmächtige, sondern ist ein Allmächtiger. 
Also der Vater ist Gott, der Sohn ist Gott, der heilige Geist ist Gott; 
Und sind doch nicht drei Götter, sondern es ist ein Gott. 
Also der Vater ist der Herr, der Sohn ist der Herr, der heilige Geist ist der Herr; 
Und sind doch nicht drei Herren, sondern es ist ein Herr. 

Denn gleichwie wir müssen nach christlicher Wahrheit eine jegliche Person für sich Gott und Herrn bekennen: 
Also können wir im christlichen Glauben nicht drei Götter oder drei Herren nennen. 
Der Vater ist von niemand weder gemacht, noch geschaffen, noch geboren. 
Der Sohn ist allein vom Vater, nicht gemacht, noch geschaffen, sondern geboren. 
Der heilige Geist ist vom Vater und Sohn, nicht gemacht, nicht geschaffen, nicht geboren, sondern ausgehend. 
So ist's nun. Ein Vater, nicht drei Väter; ein Sohn, nicht drei Söhne; ein heiliger Geist, nicht drei heilige Geister. 
Und unter diesen drei Personen ist keine die erste, keine die letzte, keine die größte, keine die kleinste; 
Sondern alle drei Personen sind mit einander gleich ewig, gleich groß: 

Auf daß also, wie gesagt ist, drei Personen in einer Gottheit und ein Gott in drei Personen geehret werde. 
Wer nun will selig werden, der muß also von den drei Personen in Gott halten. 
Es nun aber auch not zur ewigen Seligkeit, daß man treulich glaube, daß Jesus Christus unser Herr sei wahrhaftiger Mensch. 
So ist nun dies der rechte Glaube, so wir glauben und bekennen, daß unser Herr Jesus Christus Gottes Sohn, Gott und Mensch ist: 
Gott ist er aus des Vaters Natur vor der Welt geboren, Mensch ist er aus der Mutter Natur in der Welt geboren. 

Ein vollkommener Gott, ein vollkommener Mensch mit vernünftiger Seele und menschlichem Leibe; 
Gleich ist er dem Vater nach der Gottheit, kleiner ist er, denn der Vater, nach der Menschheit, 
Und wiewohl er Gott und Mensch ist, so ist er doch nicht zwei, sondern ein Christus, 
Einer, nicht das die Gottheit in die Menschheit verwandelt sei sondern daß die Gottheit hat die Menschheit an sich genommen, 

Ja, einer ist er, nicht daß die zwei Naturen vermengt sind, sondern daß er eine einige Person ist. 
Denn gleichwie Leib und Seel ein Mensch ist, so ist Gott und Mensch ein Christus, 
Welcher gelitten hat um unserer Seligkeit willen, zur Hölle gefahren, am dritten Tage auferstanden von den Toten, 
Aufgefahren gen Himmel, sitzet zur Rechten Gottes des allmächtigen Vaters, 
von dort er kommen wird zu richten die Lebendigen und die Toten 
Und zu seiner Zukunft müssen alle Menschen auferstehen mit ihren eigenen Leibern, 
Und müssen Rechenschaft geben, was sie getan haben, 
Und welche gutes getan haben, werden ins ewige Leben gehen; welche aber böses getan, ins ewige Feuer. 

Das ist der rechte christliche Glaube; wer denselben nicht fest und treulich glaubt, der kann nicht selig werden. 
 


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2.2  Texte - Das Nicaeno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis

Das Nicaeno-Konstantinopolitanum ist das Ergebnis der theologischen Auseinandersetzungen des vierten Jahrhunderts und wurde in dieser Form auf dem 2. Ökumenischen Konzil von Konstantinopel 381 formuliert. Dabei bildete eine ältere Fassung von dem 1. Ökumenischen Konzil in Nicaea 325 die Grundlage.
 
Wir glauben an den einen Gott,
den Vater, 
den Allmächtigen, 
der alles geschaffen hat, 
Himmel und Erde, 
die sichtbare und die unsichtbare Welt.
Und an den einen Herrn Jesus Christus, 
Gottes eingeborenen Sohn, 
aus dem Vater geboren vor aller Zeit: 
Gott von Gott, 
Licht vom Licht, 
wahrer Gott vom wahren Gott, 
gezeugt, nicht geschaffen, 
eines Wesens mit dem Vater; 
durch ihn ist alles geschaffen. 
Für uns Menschen und zu unserm Heil ist er vom Himmel gekommen, 
hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist 
von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden. 
Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus, 
hat gelitten und ist begraben worden, 
ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift 
und aufgefahren in den Himmel. 
Er sitzt zur Rechten des Vaters 
und wird wiederkommen in Herrlichkeit, 
zu richten die Lebenden und die Toten; 
seiner Herrschaft wird kein Ende sein.
Wir glauben an den Heiligen Geist, 
der Herr ist und lebendig macht, 
der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht, 
der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird, 
der gesprochen hat durch die Propheten, 
und die eine, heilige, christliche und apostolische Kirche. 
Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden. 
Wir erwarten die Auferstehung der Toten 
und das Leben der kommenden Welt. 
Amen. 

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2.3  Texte -Das Apostolische Glaubensbekenntnis

Das Apostolische Glaubensbekenntnis ist in seinem Kern ein sehr altes Bekenntnis, das römische Christen bei ihrer Taufe sprachen. Seit dem Jahr 390 wird es als "Apostolisches" Bekenntnis bezeichnet. Unter Karl dem Grossen wurde es um 800 offizielles Bekenntnis des Frankenreiches und so im gesamten Abendland verbreitet. Es ist in der römisch-katholischen Kirche ebenso wie in allen protestantischen Kirchen anerkannt, lediglich in der Ostkirche wurde es nie benutzt.
 
Ich glaube an Gott, den Vater,
den Allmächtigen, 
den Schöpfer des Himmels und der Erde.

Und an Jesus Christus, 
seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, 
empfangen durch den Heiligen Geist, 
geboren von der Jungfrau Maria, 
gelitten unter Pontius Pilatus, 
gekreuzigt, gestorben und begraben, 
hinabgestiegen in das Reich des Todes, 
am dritten Tage auferstanden von den Toten, 
aufgefahren in den Himmel; 
er sitzt zur Rechten Gottes, 
des allmächtigen Vaters; 
von dort wird er kommen, 
zu richten die Lebenden und die Toten.

Ich glaube an den Heiligen Geist, 
die heilige christliche Kirche, 
Gemeinschaft der Heiligen, 
Vergebung der Sünden, 
Auferstehung der Toten 
und das ewige Leben. 
Amen. 

Informationen zu Bekenntnissen mit Texten:
www.confessio.de   Achtung Sie verlassen die Seiten der Gemeinde !


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2.4  Texte - Die Confessio Augustana 1530

Die Confessio Augustana (CA, oder das Augsburger Bekenntnis/Konfession) ist ein grundlegendes Bekenntnis der lutherischen Reichsstände zu ihrem Glauben. Die Confessio Augustana wurde auf dem Reichstag in Augsburg im Jahre 1530 dem Kaiser Karl V. von der lutherischen Reformation vorgetragen.

Sie gehört auch heute noch zu den verbindlichen Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen.  Da in den meisten Texten die Verwerfungen der Irrlehren fehlen, diese aber gegenüber  Mahometisten (Moslems), evangelikalen Wiedertäufern und amerikanischen Neomanichäern wieder an Bedeutung gewinnen, seien sie hier ausdrücklich hervorgehoben.

Der umfangreiche Text steht auf einer eigene Seite  hier klicken: Confessio Augustana



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3  Beiträge

Am Sonnabend, den  27. März 2004, tagte die Synode des Kirchenkreises Reinickendorf.
Schwerpunktthema war "Bekenntnisschriften und Bekennen - Folge 2"

Vortrag Teil 1: Wie die Kirche zu ihren Bekenntnissen kam und was ich dazu meine  Pfr. Anders
Vortrag Teil 2: Wie das Glaubensbekenntnis von Gott spricht (1. Artikel) Pfn. Richter

Nach der  Arbeit in den Gesprächsgruppen erfolgten Berichte, Diskussionen und eine Zusammenfassung.  Die einleitenden Vorträge wurden in einzelnen Teilen als zu schwer für "Laien" empfunden. Die Synodalen stellten in allen Gruppen einen großen und wachsenden Gesprächsbedarf zu diesem Thema fest. Der Wert von traditionellen Glaubensbekenntnissen wurde hoch eingeschätzt. Damit wurde aber gleichzeitig eine Verpflichtung zur verständlichen Interpretation in den jeweiligen konkreten Lebensbezug verbunden.
 
 


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3.1.  Beitrag Pfr. Christoph Anders  (Berlin-Frohnau)

Kirchenkreis Berlin-Reinickendorf  Tagung der Kreissynode am 26.u. 27. März 2004
(Überarbeitete Fassung einer mündlichen Einbringung)

 „Wie die Kirche zu ihren Bekenntnissen kam – und was ich dazu so meine“

Liebe Schwestern und Brüder!

I  Vorab

An die letzte Tagung der Synode wollen wir nun anknüpfen. Damals haben wir die Diskussion um die neue Grundordnung noch einmal aufgenommen und in Arbeitsgruppen fortgesetzt. Das Ergebnis war eindeutig. Das Thema „Bekenntnis“ wird allgemein als wichtig angesehen. Es soll weiter daran gearbeitet werden, um einerseits unsere eigenen Auskunftsfähigkeit zu stärken und uns andererseits zu eigenem Bekennen hinführen zu lassen.

Die Formulierung im Titel ist provozierend. Es geht um den Versuch,  einer Vermutung genauer nachzuspüren, die auf der letzten Synode eben nur angedeutet worden ist. Sie lautet kurz zusammengefasst: Glaubensbekenntnisse. wie z.B. das Apostolisches Glaubensbekenntnis  stellen eine Sprachform dar, die in unserer Zeit für viele Christenmenschen  mit Schwierigkeiten verbunden ist. Unbehagen herrscht wegen der festlegenden Sprache, einzelnen Formulierungen und einer deutlich empfundenen Einengung evangelischer Freiheit.

Aber solche Fremdheit führt häufig nicht zu dem Versuch, das überlieferte Bekenntnis vertieft zu durchdringen, besser zu verstehen, um es dann verantwortlich in der Gegenwart neu zu interpretieren. Sondern der Schwerpunkt wird anders gelegt: Auf den Glauben als Akt oder Haltung, als Lebensvollzug. Daraus ergibt sich dann die Praxis, neue, eigene Glaubensbekenntnisse. zu formulieren. Auch unsere anschließenden Gespräche werden zeigen, ob meine Vermutung zutrifft.

II  Einstimmung: „Das Glaubensbekenntnis“
 
Bekenntnis (Bild von Sieger Köder: 
Glasfenster Heilig Geist, Ellwangen; 
in S. Köder, Die Bilder der Bibel, 
Ostfildern 2003, S. 198f)
 

Ein prachtvolles Bild! Allerdings – mit einer gewichtigen Ausnahme -  sind wohl nur Männer zu erkennen! In der vergoldeten Apsis der –  erst später erbauten - Hagia Sophia, der byzantinischen Kirche zur Heiligen Weisheit, sind die Väter des Konzils von Konstantinopel (381) zu  feierlicher Sitzung versammelt. In der Mitte ein Buchthron. Auf purpurnem Tuch ein kostbarer Buchständer. Darauf ein geöffnetes Buch. Nicht die Bibel, wie wir wohl vermuten. Nein, es ist ein Ausschnitt des damals beschlossenen Bekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel. Und zwar der seinerzeit neu erarbeitete Teil über den Heiligen Geist. In griechischer Sprache lautet der Ausschnitt: „Und an den Heiligen Geist, den Herrn und Lebensspender, der aus dem Vater hervorgeht“.

Einheit ist hier formuliert und ins Bild gesetzt. Aber auch schon ihre später erfolgende Infragestellung. Denn die Vertreter der Westkirche, also Roms,  - hier links im Bild -  halten den dort später eingefügten lateinischen Zusatz „filioque“ schon in Händen. Damit ist unterstrichen, dass der Heilige Geist eben aus dem Vater  „und dem Sohn“  hervorgeht. Bis heute besteht dieser Unterscheidung gegenüber den orthodoxen Kirchen.

Manche unter uns werden sich vielleicht noch daran erinnern, dass vor einigen Jahren über dieses Wort  auch in unserer Landeskirche gestritten wurde. Seinerzeit war kirchenleitend der Vorschlag gemacht worden, bei ökumenischen Gottesdiensten mit orthodoxen Geschwistern beim Sprechen des Bekenntnisses auf diesen Zusatz zu verzichten. Der damalige Generalsuperintendent von Cottbus, Rolf Wischnath, trat demgegenüber vehement für die Relevanz des Zusatzes und das Beibehalten des Wortes ein. In der öffentlichen Debatte überwog damals jedenfalls die – für unseren Zusammenhang wichtige -  eher pragmatische Einschätzung: Man habe Wichtigeres, worüber zu streiten sich lohne.

Wir sehen auf ein Dokument, das damals feierlich bekannt gegeben wurde, von Mönchen gefeiert, von Predigern verkündet,  von Gelehrten immer neu bedacht und gedeutet. Basistext eines Glaubens, der damals bezweifelt, bekämpft und abgelehnt wurde.

Aber auch: Dokument eines Glaubens, der sich nach dem Aufstieg des Christentum  zur Staatsreligion als wehrhaft und machtvoll erwies: Andersglaubende innerhalb und außerhalb der eigenen Reihen, Ketzer und Irrlehrer, wurden in seinem Namen von einer oftmals militanten Kirche verfolgt, gequält und verbrannt. Pracht und Würde liegen auf der ganzen Szene, verbunden mit einer durchaus bedrohlichen Ernsthaftigkeit, die sich v.a. in den Gesichtern spiegelt.

Aus dem Himmel herab zeigt die Hand Gottes. Darunter der Thron der Weisheit, Maria hält den Sohn auf ihrem Schoß: Aber das Kind ist hier als göttlicher Lehrer zu erkennen. Mit der Buchrolle in der Linken und der zum Segen erhobenen rechten Hand - so thront er auf dem Schoß seiner Mutter! Die offenbarte göttliche Wahrheit wird von den Führern der Kirche in das B. des Glaubens. gefasst. Also wird die Wahrheit aus der Hand des Vaters durch den Thron der Weisheit zum vom Geist erfüllten Wort des Glaubens. Dies wird von der Kirche gehört, zusammengefasst und verbindlich gesprochen.

Der Heilige Geist wirkt als Helfer, um die Wahrheit des dreieinigen Gottes, wie sie in der Schrift bezeugt ist, in Worte fassen zu können. Aber der „Lebensspender“ entfaltet seine Wirkung im Vollzug, durch das, was der Mund ausspricht und die Hände tun. Bleiben die Sätze im Goldenen Käfig kirchlicher Autorität, dann drohen Kälte und Starrheit.

Mir ist dieses Bild für unseren Zusammenhang wichtig, weil es hinweist auf das Ernsthafte, Würdevolle des Bekenntnisses. Auf die Intensität, mit der um bestimmte Formeln gerungen wurde. Es erinnert uns an den überraschenden Umstand, dass  dann im Laufe der Jahrhunderte  - und sicher nicht nur durch die Ausübung kirchlicher Macht -  dieser und andere Texte eine die Kirchen auf der ganzen Welt verbindende Funktion erhalten haben.

Wie steht es um ihre Verbindlichkeit bei uns heute? Sind sie hilfreich für unseren Glauben, für die christliche Gemeinschaft, in der wir leben?

III   Wie die Kirche zu ihren Bekenntnissen gekommen ist

Schon im NT finden sich Bekenntnisformeln: Gott hat Jesus von den Toten auferweckt. Als vielleicht älteste Formeln mit bekenntnisartigem Charakter können u.a.  Röm 1,3 und 10,9 gelten. „Denn so du mit deinem Munde bekennst Jesus, dass er der Herr sei, und glaubst in deinem Herzen, dass ihn Gott von den Toten auferweckt hat, so wirst du gerettet. Oder die sog. „Hingabe Formeln“: „Gott hat seinen Sohn für uns (unsere Sünden) dahingegeben (Röm. 8,32). Er ist „für uns gestorben“, der Messias, der Christus. Viele dieser Formeln sind schon in vorpaulinischer Zeit entstanden. Und dann begegnet bereits im 1.Johannes-Brief der Zusammenhang von Glaube und Bekennen als Mittel der innerkirchlichen Klärung und Abgrenzung: „Wer ist ein Lügner, wenn nicht, der da leugnet, dass Jesus der Christus sei“? (2,22f)

Wir finden eine Vielfalt von. Bekenntnis-Formeln im NT, aber auch zentrale Aspekte: Die Auferweckung, Christus des Messias, der König und Gottessohn, der als Retter gekommen ist und als Richter kommen wird. Deshalb wird schon sein Tod verstanden als heilvolles Handeln Gottes. Vergewisserung über die Grundlagen des gemeinsamen  Glaubens ist ursprünglich die zentrale Aufgabe von Bekenntnissen!

Im Bekenntnis. geschieht also eine Bezeichnung  des göttlichen Gegenübers. Die Bejahung des zentralen Anspruches Jesu Christi macht Christen zu Christen. „Homologie“ ist das griechische Wort für Bekenntnis. Mehrere Aspekte kommen zusammen: In Freiheit,  öffentlich, verbindlich und  endgültig ein „Ja“  sagen, das heißt: Anerkennung, Vertrauen und Gehorsam.

Bald gab es dann Glaubensformeln, die auf das zurückblickten, was geschehen war. So wurde nach  einer geschichtlichen Fundierung des Glaubens gesucht, im Rückgriff auf die Schrift. Solche Fundamente wurden immer wichtiger, je mehr die Christenheit sich ausbreitete. Gegensätze in der Christenheit wurden auffällig, schwerwiegende Irrtümer entdeckt, mancherlei Bedrohungen der Gemeinden. Deshalb wurden Grenzziehungen nötig, Sammlung der Herde und Klärungen: Über die Person Jesu Christi als Voraussetzung für die Erfüllung des Heils.

So mussten z.B. gegen Strömungen, von denen Jesu wahres Menschsein bestritten wurde („Doketen“), der  irdische Wandel Jesu betont werden, seine Passion, Kreuz, Begräbnis. Es entstanden  „Glaubensregeln“ als Leitfäden zum rechten Verständnis der Schrift. Sie wurden verstanden als Summe dessen, was Christus gelehrt, die Apostel überliefert hatten,  und was dann in der ap. Tradition weiter gegeben worden war. So jedenfalls in den ersten drei Jahrhunderten. Die Grundzüge solcher Regeln standen bald fest, aber zugleich herrschte Freiheit in der Betonung einzelner Aspekte. Ein verbindliches, für alle normatives Lehrbekenntnis bestand noch nicht.

Der Gebrauch von deklaratorischen Formeln mit zusammenfassendem Inhalt ist erst ab Mitte des 4. Jahrhunderts, also nach der Konstantinischen Wende belegt. Sie fanden Verbreitung, als die Kirche zur „Reichskirche“ wurde, also in veränderter Situation: Die Ausgestaltung der nunmehr öffentlichen Gottesdienste war nötig, angesichts eines Massenandranges von Taufbewerbern wurde deren Unterweisung zur längerfristigen Aufgabe. Gegenüber Abweichlern war es unumgänglich, sich auf ein dogmatisch einwandfreies Bekenntnis berufen zu können.

Aber noch in dieser Zeit waren Privat-Symbole weit verbreitet: Bedeutende Theologen und Bischöfe formulieren individuelle Bekenntnisse., um damit ihre Rechtgläubigkeit  unter Beweis zu stellen. Ähnliches taten Synoden!

Einen Wendepunkt markiert das Konzil von Nizäa. Kaiser Konstantin ruft im Jahr 325 insgesamt 318 „Väter“ nach Nizäa zusammen. Es ist das 1. ökumenische Konzil. Danach hören verschiedene Streitigkeiten aber nicht auf: Im Jahr 381 beruft Kaiser Theodosius eine Reichssynode nach Konstantinopel ein, zum zweiten,  „autoritativen“ Konzil. Dort wird dann das eben im Bild besprochene „Nizäno-Konstantinopolitanum“ festgelegt. Bekenntnisse werden durch  Verurteilungen der nun deutlich so benannten Häretiker ergänzt.

Wir finden diesen Text im Gesangbuch als Nr. 805 und es ist das einzige Bekenntnis, das – allerdings nach einer langen Zeit, bis er allgemeine Akzeptanz gefunden hatte - auch in der Ostkirche gilt.
Später kam es zum Prozess einer „bekenntnissmäßigen Erstarrung“, in dessen Folge der Rückbezug auf Bekenntnisse der Väter vorherrschte und neuere Einsichten unterblieben. Als Zeichen solcher „Versteinerung:“ späterer Jahrhunderte: kann z.B. das unsere Diskussionen ausgelöst habende „Athanasianum“ gelten. Dort wird das Festhalten an genau beschriebenen Glaubenssätzen zum Kriterium für ewige Seligkeit.

In diesem Zusammenhang nur einige kurze Sätze zur Herkunft des Apostolisches Glaubensbekenntnis (symbolum apostolorum, Apostolicum). Es wurde nicht auf einer besonderen Synode beschlossen, sondern entstand aus einem Taufbekenntnis der Gemeinde in Rom, dem Romanum, das etwa um 350  bezeugt ist. Der lange Zeit behauptete direkte Bezug zu den Aposteln, stellte sich in späteren Jahrhunderten als nicht haltbar heraus. Erst nach dem 9. Jahrhundert hat das Apostolisches Glaubensbekenntnis in der heute vorliegenden Form in der Westkirche allgemeine Verbindlichkeit erlangt. Seinen Sitz im Leben der Gemeinde war weiterhin die Taufe. Anhand seines Textes wurde den Taufbewerbern der christliche Glaube erklärt. Wahrscheinlich wurden einzelne Abschnitte bei der Taufe dann in Frageform vorgetragen, die dann bejaht werden mussten. Auffällig ist, dass sich  kaum Aussagen gegen bestimmte Irrlehren finden lassen, es vielmehr eine positiv formulierende Zusammenfassung darstellt.

IV   Funktionen eines Glaubensbekenntnisses

In einem nächsten Schritt möchte ich einige zentrale Funktionen von Bekenntnisse kurz erläutern:

a) Selbstdefinition:
Ein Bekenntnis dient zur Selbstfindung einer Gemeinschaft. Darin wird vorgestellt, was man in dieser Gruppe glaubt und lehrt. Auf dieses wird man als Mitglied einer Gemeinschaft auch behaftet, damit identifiziert. Bekenntnisbildung in Form festgelegter Sätze geschieht, wenn es aus inneren und äußeren Umständen nötig ist. Wenn man öffentlich bekennt, so ist dies ein wichtiger Einschnitt im Leben von Einzelnen und Gemeinde. Für neue Bekenntnisformulierungen sind deshalb auch Bekenntnissituationen nötig.

b) Gemeinschaftsfunktion
Außenstehende sollen durch Bekenntnisse hineingeholt werden in Gemeinschaft und Dazugehörige werden enger zusammen gebunden! Deshalb werden bestimmte Bekenntnisse in der Alte Kirche als „Symbolum“ bezeichnet,  als „Erkennungs“- und „Beglaubigungszeichen“ (wie  z.B. auch der Fisch). Im Kirchenkampf entstand eine Vielzahl von Bekenntnisse., um Menschen zusammenzuschließen, die das Gleiche glaubten. Deshalb ist es folgerichtig, dass eine/r, der/die sich in einer auf Bekenntnis gegründeten Gemeinschaft deren Inhalten dauerhaft und  öffentlich widersetzt, den Boden dieser Gemeinschaft verlässt.

c) Abgrenzungsfunktion
Die Christliche Gemeinde lebt von andern abgegrenzt.  Kyrios, Herr ist Jesus! Alle anderen Herren erheben ihren Anspruch zu Unrecht. Deshalb stehen in einem Bekenntnis neben positiven Sätzen mitunter auch Verwerfungen von Irrlehren! Zugleich ist ein Bekenntnis immer auch selektiv, auswählend und zugleich  zusammenfassend. Wie z.B. das Athanasianum und die theologische Erklärung von Barmen („Wer da will selig werden, der muss…glauben“ oder er „kann nicht selig werden“; bzw. „Wir verwerfen die falsche Lehre…). Es handelt sich also um eine konzentrierte  Mindestanforderung, aber nie wird die Gesamtheit der Glaubensinhalte vorgestellt. Einzelne Aspekte werden  besonders betont – oft eben in der Auseinandersetzung mit Irrlehrern – und andere, unstrittige bleiben unerwähnt. Das Ganze des Glaubens zu entfalten, ist Aufgabe der Dogmatik.

Bekenntnisse haben somit  oft eine Verteidigungsfunktion, sollen die Gemeinde gegen den Unglauben oder Verkehrungen absichern! Sie bilden also auch eine Art Leitfaden für eine Gemeinschaft, um eine Balance zu finden zwischen totaler Abgrenzung gegenüber anderen und völliger Offenheit. Allerdings ist deutlich: Auch in seiner Abgrenzungsfunktion soll ein Bekenntnis letztlich auf die hinführen, die „auf der anderen“ Seite stehen.

d) Verkündigende Funktion
Bekenntnisse sagen also zentrale Teile des christlichen Glaubens in eine bestimmte Zeit und Situation hinein. Glauben wird sich gleichsam selbst bewusst und der Welt bekannt gemacht. Immer neues bekennen des alten Glaubens ist nötig, auch Neuübersetzungen oder zumindest Interpretationen des bereits Bekannten. Weil ein Bekenntnis eben immer nur eine verkürzte Darstellung des Glaubens ist, deshalb kann es nie alleiniger Inhalt des Redens nach außen sein. Es muss immer wieder vom Wort Gottes her überprüft und korrigiert werden und bleibt ein von daher abgeleitete Autorität.

e) Lobpreisende Funktion
Mitunter wird in Gottesdiensten das Apostolische Glaubensbekenntnis mit dem Vorspruch eingeleitet: „Wir loben Gott mit dem Bekenntnis unseres Glaubens“. Gott in Jesus Christus wird als Ursprung allen Bekennens im gottesdienstlichen Gebrauch benannt. Hier ist es ähnlich wie im Gebet: Man verehrt den, der in ihm zum Ausdruck gebracht wird. . Deshalb ist ein Bekenntnis nie Selbstzweck, sondern es hat eine dienende Funktion, weil es hinweisen will auf den, der in ihm bekannt wird. Es ist ein Hinweiszeichen, ein Mittel der Verehrung, eine Form der Anbetung durch bestimmte, geprägte, präzise Formulierungen. Deshalb erklärt sich der alte Brauch, dass ein Täufling unmittelbar vor seiner Taufe Gott lobpreist, indem er das Apostolisches Glaubensbekenntnis spricht.

f) Funktion im kirchlichen Unterricht
Diese ist wichtig, um Kenntnis zu bekommen, wie sich die Inhalte des eigenen Glaubens bzw. die Grundlagen der Gemeinschaft, in der man lebt, unterscheiden von anderen bzw. von bestimmten Verzerrungen und Verfälschungen. Deshalb ist der originäre Platz von Bekenntnissen die Taufunterweisung gewesen, heute wohl eher der Konfirmandenunterricht. Andere Adressaten sind Menschen, die in die Kirche ein-  bzw. übertreten wollen. Sie fungieren als Einführung in den Glauben, der aber immer größer, umfassender ist als ein ihn bezeugendes Bekenntnis. Glaube umfasst das Bekennen., aber ein Bekenntnis ist eine wichtige, zentrale, weil allgemein geltende und akzeptierte Verstehenshilfe. Bekenntnis mag so als Dienstanweisung, als Wegweiser zur Schrift verstanden werden.

V …und was ich so davon halte

Nach diesen eher grundsätzlichen Einordnungsversuchen nun einige wirklich nur vorläufige Eindrücke, wie es in unseren Kreisen um die Akzeptanz und Relevanz der beschriebenen Funktionen von Bekenntnissen heute stehen mag:

a)   Ich habe mir bislang einige Materialien für den Konfirmanden-Unterricht angeschaut. Mit mehreren Einheiten oder Bausteinen zum Thema „Glauben bekennen“. Dort wird eine weit reichende Abständigkeit der entsprechenden Artikel vorausgesetzt. Danach werden alle erfahrungsbezogenen Register gezogen, exemplarisch die Meditations- Massageübungen etwa zum Thema „Himmelfahrt“.  Nur in äußerst seltenen Fällen wird wenigstens ansatzweise der Versuch unternommen, die Aussagen des Apostolisches Glaubensbekenntnis nachzuzeichnen und deren historisch-theologischen Grund den Jugendlichen – und ihren Lehrern? – nahe zu bringen. Aber die entsprechenden KU-Praxis-Hefte sind  noch nicht abschließend ausgewertet.

b)   Mein persönliches Credo – Eine bezeichnende Tendenz  für unsere Gegenwart?
Die katholische Zeitschrift „Publik-Forum“ hat 1999 im Anschluss an eine vorab publizierte Kurzfassung des „Credo“-Buches von Hans Küng eine interessante Initiative gestartet. Gefragt wurden Leser/innen und andere Zeitgenossen nach eigenen Glaubensbekenntnissen. Immerhin über 1000 Texte wurden daraufhin eingeschickt. Das hier erreichte eher linkskatholische Spektrum ist sicher nicht repräsentativ für die Christenheit in Deutschland. Aber es stellt sich schon die Frage, ob die Akzente bei uns anders gesetzt werden würden. Die Autoren des zusammenfassenden Heftes „Mein Credo. Persönliche Glaubensbekenntnisse“ behaupten jedenfalls, dass in den Zuschriften konfessionelle Unterschiede nicht sichtbar werden würden. Ich zitiere aus dem einführenden Text von P. Rosien:

„Die größte Gruppe, ungefähr ein Drittel, hält sich an den Grundriss des Ap. Credos. Die Kapitel über Gott, Jesus Christus und den Heiligen Geist werden dabei anschaulich und oft unbekümmert um kirchliche Lehre ausgemalt und konkretisiert.

In dieser Gruppe wird die wohl größte theologische Gemeinsamkeit unter allen eingesendeten Credos besonders deutlich: eine merkliche Abkehr vom Dogma der Göttlichkeit des Jesus von Nazareth. Für die meisten ist der Nazarener schlicht „unser Bruder“. Was ihn von anderen Menschen unterscheidet ist nach Ansicht vieler Credo-Autoren die intensive Gottesgegenwärtigkeit,  in der Jesus lebte.

Der Gott der Liebe leuchtet in diesem Jesus auf. Gott in mir - und ebenso in dir: Das lebt Jesus vor. In einer Vollkommenheit, die es bis dahin noch nicht gegeben hat.

(…) Es lässt darauf schließen, dass zumindest Publik-Forum Leser gut unterscheiden können zwischen dem, was in den Evangelien historisch auf Jesus zurückgeht, und dem, was spätere bekenntnishafte Übermalung durch die ersten nachösterlichen Christen ist. Deutlich wird, man kann diese ‚Übermalung’, dieses alte Bekenntnis, heute anders, eben nicht-mythologisch auffassen. Ohne dabei in der Betonung der Menschheit Jesu das ursprüngliche Evangelium von der ‚befreienden Liebe Gottes’  zu verfehlen.

Hans Küng hat das sehr zu Recht als ‚Christologie von unten’ bezeichnet. Selbstverständlich ist damit für diese Autoren auch die alte Opfertod-Theologie hinfällig, derzufolge Gott wollte, dass Jesus für die Sünden der Menschen am Kreuz verbluten musste, um sie so zu erlösen. Überhaupt hat sich der ganze „Erlösungsvorgang“ sozusagen aus dem Himmel in das Herz verlagert. Für viele Autoren ist es unmittelbare Gewissheit, dass Gott einerseits in seinem riesigen Kosmos anwesend ist, andererseits aber mit seiner erlösenden Liebe nur im einzelnen Menschen zu erfahren ist. Gott in mir. Hier wird die uralte und doch so moderne Weisheit der Mystik sichtbar.“ (S.13f)

Es wäre interessant, diesen Abschnitt genauer zu besprechen. Wenn ich ihn recht verstehe, kommt hier doch eine beachtliche und bedenkliche Tendenz zum Vorschein: Unbekümmert wird zentralen biblischen und theologischen Einsichten der Abschied gegeben. Weg mit allen „mythologischen Übermalungen“, Weg mit alten Zöpfen!

Was wird dabei gewonnen? Aktualität? Verbindlichkeit? Welche der eben benannten Funktionen eines Bekenntnisses können mit solchen Texten sinnvoll erfüllt werden?

Es gibt auch einen anderen Weg, um mit Abständigkeiten und Zweifeln umzugehen. Wolfhart Pannenberg hat ihn beschritten. In seinem bereits vor über 30 Jahre erschienenen Buch „Das Glaubensbekenntnis - ausgelegt und verantwortet vor den Fragen der Gegenwart“. Auch hier ein längeres Zitat aus dem einführenden Kapitel „Ich glaube“:

„ Ein Glaube, der nicht von jenseits seiner selbst begründet ist, nämlich aus dem, worauf er sich verlässt, bleibt im eigenen Ich gefangen und vermag nicht zu tragen. Die Wirklichkeit des Gottes, auf den der christliche Glaube vertraut, ist nicht zu haben, ohne die sogenannten ‚Tatsachen’, auf die das apostolische Bekenntnis verweist und durch die er als dieser Gott identifiziert ist.

Ob das apostolische Bekenntnis. dabei die Kennzeichen der Gottheit Gottes und die Begebenheiten der Geschichte Jesu, in denen dieser Gott offenbar ist, in jeder Hinsicht zutreffend bezeichnet hat, ist eine andere Frage. Das zu beantworten ist Sache einer verstehenden und prüfenden Vertiefung in die einzelnen Aussagen des Bekenntnisses. Das Bemühen um Verständnis und Prüfung der Aussagen des Bekenntnisses. ist der einzige Weg, ihrer Bedeutung für den christlichen Glauben und ihrer Problematik gerecht zu werden und redlich durch den Zweifel hindurch zu finden, statt sich auf einen von solchen Zweifeln nur scheinbar ganz unberührten und dann immer mehr oder weniger krampfhaften Glaubensentschluss zurückzuziehen

(…) Aber für den, der sich zu vergewissern sucht, welchen Grund sein christlicher Glaube hat, kommt es darauf an, in die alten Formeln des Bekenntnisses so weit einzudringen, dass ihr sachlicher Boden zugänglich wird und die Zuversicht entstehen kann, dass diese Formeln nicht einfach leer sind, sondern auf einen auch uns zugänglichen Sachverhalt verweisen, und zwar auch dort, wo wir diesen Sachverhalt von uns aus in anderer Weise formulieren würden.
(…) Heute ist das ap. Bekenntnis. wie das von Nicaea ein Ausdruck der Identität der Christenheit durch den Wandel der Jahrhunderte und über viel Differenzen im Glaubensverständnis hinweg. Im Sprechen des Bekenntnisses. schließen wir uns zusammen mit allen Christen, sprechen wir nicht nur unsere persönliche Überzeugung aus. Darum genügt es, wenn wir die Intention seiner Aussagen teilen.

Ob das möglich ist, bedarf allerdings gewissenhafter Prüfung. Die Auslegung, Untersuchung und Prüfung des ap. wie des nicaenischen Bekenntnisses geht darum jeden Christen an, und das umso mehr, je mehr ihn der Zweifel an den Aussagen der christlichen Überlieferung, wie die Glaubensbekenntnisse sie formulieren erfasst hat.

(…) Das heute so verbreitete Unverständnis für die Bekenntnisformulierungen aber ruft nicht nach ihrer Abschaffung, sondern nach ihrer Erklärung. (…) Dann werden es die christlichen Gemeinden auch wieder als sinnvoll erfahren, dass das Bekenntnis  im sonntäglichen Gottesdienst gesprochen wird als Ausdruck dafür, dass sich die sonntägliche Gemeinde über die Zeiten hinweg im wesentlichen Inhalt ihres Glaubens verbunden weiß mit der ganzen Christenheit“ (aaO., S. 19-22).

Ich teile diese Hoffung Pannenbergs und wünsche uns für die vor uns liegenden Gespräche erhellende und vertiefende Einsichten und Klärungen. Für ihre Geduld danke ich herzlich und übergebe nun das Wort an Pfarrerin Richter, die uns den ersten Artikel des Apostolisches Glaubensbekenntnis nahe bringen wird.

(Christoph Anders, Pfarrer in Berlin-Frohnau)

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