Hauptseite.Projekte.DDR-Kirche Übersicht               Autor: Pfarrer  Peter  Zillmann

Kirchen-Gemeinde im Internet:
Darstellung der Kirchengeschichte der DDR von 1945-1990 in 4 Teilen Übersicht

 DDR-Kirche  II  (1949 - 1961) Konfrontation

Inhalt

1. Gesellschaft
 
 
 
 

2. Staat-Kirche
 
 
 
 
 

3. Kirche
 
 

4. Theologie

2.1.1. Aufbau des Sozialismus
2.1.2. Stalinismus
2.1.3. Fluchtbewegung - Mauerbau
2.1.4. Kalter Krieg
2.1.5. Ökonomie

2.2.1. Kommuniqué 1953
2.2.2. Kommuniqué 1958
2.2.3. Kirchenkampf
2.2.4. Bildungspolitik
2.2.5. Kirchliche Jugendarbeit
2.2.6. Jugendweihe

2.3.1. Einheit der EKD
2.3.2. Säkularisierung
2.3.3. Militärseelsorge

2.4.1. Christ zwischen Ost und West
2.4.2. Kirchenverständnis
2.4.3. Römer 13
2.4.4. Ende des konstantinischen Zeitalters



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2.1.1.  Aufbau des Sozialismus
 

 
 
 
 

Verfassung 1949
 
 
 

 

Der sich ständig verschärfende Ost-West-Konflikt war eine der entscheidenden Ursachen für zwei Staatsgründungen auf deutschem Boden. Die Alliierten konnten sich über Deutschland nicht mehr einigen. Das wurde besonders sichtbar an den Differenzen über die Kontrollrechte über das Ruhrgebiet, über das Ausmaß der Reparationsleistungen sowie über die Teilnahme am Marshall-Plan (unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung).

Die DDR-Regierung bezeichnete den Zeitraum von 1949 bis etwa 1961 als die Phase des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus. Die erste Verfassung von 1949 knüpfte in ihrem Grundrechtsteil und mit ihren parlamentarisch-demokratischen und förderalistischen Elementen noch an die Weimarer Verfassung an. Auch die Wiedervereinigung war darin ein wesentlicher Bestandteil. Schon kurz nach ihrem Inkrafttreten war aber abzusehen, daß sie den politischen Realitäten nicht mehr gerecht werden konnte.

Verwaltungsreform
 
 
 
 
 
 
 

Abgrenzung

Im Juli 1952 wurde, ausgehend von Beschlüssen der 2. SED-Parteikonferenz, auf der auch der planmäßige Aufbau der Grundlagen des Sozialismus festgelegt wurde, eine Verwaltungsneugliederung des DDR-Territoriums vorgenommen. Die bisherigen Länder Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen wurden in 14 Bezirke aufgeteilt. Damit sollte die zentralistische Verwaltung gefördert werden. Gleichzeitig setzte ein verschärfter Kampf gegen den bürgerlichen Mittelstand, gegen bürgerliche Intelligenz und gegen die Kirchen ein.

Am 10. März 1953 schlägt die sowjetische Regierung (wahrscheinlich ohne Wissen der DDR-Regierung) den drei Westmächten vor, einen Friedensvertrag mit einer gesamtdeutschen Regierung abzuschließen (Stalin-Note). Die Westmächte lehnen dies ab, da erst gesamtdeutsche Wahlen durchgeführt werden müßten. Die DDR reagiert auf die Stalin-Note mit Abgrenzung gegen den Westen und mit einer härteren Innenpolitik.

Arbeiteraufstand ArbeiteraufstandAm 17.Juni 1953 kam es dann in Ost-Berlin und zahlreichen anderen Orten der DDR zum Arbeiteraufstand. Ging es anfangs gegen die Erhöhung von Arbeitsnormen, so weiteten sich die Forderungen bald auf politische Selbstbestimmung und Wiedervereinigung aus. Nur durch militärisches Eingreifen der Sowjetarmee konnte die Regierung gerettet werden.

Am 25.3.1954 überträgt die UdSSR unter Beibehaltung von Vorbehaltsrechten die staatliche Souveränität auf die DDR. Ein Jahr später wird der Warschauer Pakt mit Beteiligung der DDR abgeschlossen. Die Nationale Volksarmee entsteht im Januar 1956. (1)
 


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2.1.2.  Stalinismus
 
 
Säuberungen  Walter Ulbricht wird im Juli 1950 vom ZK der SED zum Generalsekretär gewählt. Mit der Wahl Ulbrichts wird endgültig von einem deutschen Weg zum Sozialismus Abschied genommen. In den folgenden Jahren säubert sich die Partei nach stalinistischem Vorbild von allen eigenständig denkenden Parteiführern und Mitgliedern. Sie schafft sich dazu das Ministerium für Staatssicherheit unter der Leitung des Staatsministers Zaisser. Nach dem Tode Stalins (5.3.1953) und den Unruhen des 17. Junis wird das Ministerium zum Staatssekretariat abgewertet, dann aber ab 1957 unter Erich Mielkes Leitung wieder zum Ministerium erhoben. Er führte es bis zu seiner Auflösung im Jahre 1989.
Hegemonialpartei Das gesellschaftspolitische System des Stalinismus ist eine hierarchisch organisierte Bürokratie, die in ihrer Überspitzung die Willkürherrschaft und den Personenkult herausbildet. Der Kern des Systems ist die kommunistische Einparteienherrschaft. Die politische Entscheidungsgewalt liegt allein in den Händen der hierarchisch strukturierten Parteispitze. Als Hegemonialpartei verfügte die SED über das Machtmonopol, dem das gesamte politische System untergeordnet wurde. Sie bestimmte das gesamte öffentliche Leben und dirigierte sogar das persönliche Leben der Bürger. “Die kommunistische Hegemonialpartei übte also eine allumfassende, diktatorische Herrschaft mit Absolutheitsanspruch aus.“(2)
Reformversuche Nach dem XX. Parteitag der KPdSU 1956 versuchte auch die SED sich von den speziellen Formen des Stalinismus, also der Willkürherrschaft und dem Personenkult zu lösen. “Weitgehend unangetastet blieb indes die Grundlage des Terrorregimes, die Machtkonzentration bei der Hegemonialpartei. Die entscheidenden Merkmale des Stalinismus als gesellschaftspolitisches System bestanden weiter:

- der ideologische Anspruch, die Partei habe ‘immer recht‘
- das Organisationsprinzip des hierarchischen demokratischen Zentralismus
- das Auslese- und Kontrollsystem der ‘Nomenklatur‘ in der Kaderpolitik
- das Erziehungs-, Informations- und Organisationsmonopol von Partei und Staat.“ (3)

Die Reformbewegung blieb im Ansatz stecken. Deutlich wird das an den Schauprozessen gegen Intellektuelle (Janka, Harich).


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2.1.3.  Fluchtbewegung - Mauerbau
 
Mauerbau   Am 26.Mai 1952 wurde die Grenze zwischen der Bundesrepublik und der DDR abgeriegelt. Zur Durchsetzung der Verordnung über eine 5 km breite Sperrzone entlang der Demarkationslinie wurden aus diesem Gebiet viele Menschen enteignet und vertrieben. Die einzige offene Fluchtmöglichkeit war nur noch in Berlin gegeben.

Seit Gründung der DDR gab es eine anhaltende Massenflucht von Bewohnern überwiegend jüngerer und mittlerer Jahrgänge. Die Gründe bestanden in der politischen und sozialen Ausweglosigkeit breiter Bevölkerungsschichten. Bis 1961 kamen 2,7 Millionen DDR-Bürger in den Westen. Die jährliche Flüchtlingszahl betrug ca. 200 000 Menschen. Sie erreichte im Jahre 1953 (im März 48000) und kurz vor dem Bau der Mauer (2000 pro Tag) ihre Höhepunkte. Diese Massenabwanderungen gingen an die Substanz und an das Selbstwertgefühl der DDR und konnten unter dem Gesichtspunkt der Machterhaltung nur durch den Bau der Mauer 1961 gestoppt werden.

Ausharren Die gesamte Geschichte der DDR ist wesentlich vom Phänomen dieser Massenflucht der Bevölkerung geprägt. Die Kirchen haben darauf unterschiedlich reagiert, standen dem Problem aber meistens hilflos gegenüber. Sie baten die Christen, in der DDR zu bleiben. In einer Handreichung der lutherischen Kirchen hieß es 1961: “In diesem Ausharren im Glauben und in Geduld hat der Christ den Willen Gottes als höchsten ethischen Maßstab zu bezeugen mit Wort und Tat, auch wenn dies in Leid oder in den Tod führt. ‘Die Welt vergeht mit ihrer Lust, wer aber den Willen Gottes tut, der bleibt in Ewigkeit.‘ (1.Joh. 2,17).“ (4)

In den fünfziger Jahren wurde dieses „Ausharren“ in der DDR noch stark theologisch begründet. Später traten dann mehr soziologische Argumentationen in den Vordergrund, die nun nicht mehr bloß das “Ausharren“ sondern das “Leben und Bleiben“ in der DDR rechtfertigen sollten.


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2.1.4.  Kalter Krieg
 
Wiederbewaffnung Ende der 40er Jahre (1947) spitzte sich der Ost-West Konflikt zu. Eine Einigung der Alliierten in der Deutschlandpolitik war nicht mehr möglich. Wirtschaftliche Sanktionen und verstärkte Propaganda verhärteten die gegnerischen Seiten. In diesen kalten Krieg wurden auch die Kirchen hineingezogen.

MilitarisierungIm August 1950 wird in der BRD der Beschluß zur Wiederbewaffnung gefaßt. Daraufhin kommt es auch in der DDR zur Bildung bewaffneter Streitkräfte. Kriegsdienst und Kriegsdienstverweigerung fordern die Kirchen zu neuen ethischen Konzeptionen heraus. Die Atombewaffnung bringt dann die theologische Debatte über gerechte und ungerechte Kriege auf die Tagesordnung. Der Militärseelsorgevertrag, der am 22.2.1957 zwischen der Bundesregierung und dem Rat der EKD abgeschlossen wurde, verschärft diese Auseinandersetzungen. (5)

Bereits 1952 hat Martin Fischer auf der EKD Synode gewarnt: “Die Grenze, die durch Deutschland geht und jeden waffenfähigen Deutschen nicht nur zu einem amerikanischen oder russischen, sondern auch zu einem Bürgerkriegssoldaten macht, wird in der Gegenwart dadurch befestigt, daß die Interessengegensätze der beiden Weltmächte ideologisches Gewicht erhalten ... so daß für die öffentliche Verantwortung eine schwierige besondere Frage gestellt ist.“ (6)


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2.1.5.  Ökonomie
 
Aufbau Sozialismus 1952 beschloß die zweite Parteikonferenz der SED neben der Verwaltungsneugliederung des Territoriums auch den ‘Aufbau des Sozialismus‘ einzuleiten. Schwerpunkte waren: (7)
 
  1. Industriekomplexe (Überseehafen Rostock; Petrochemie Schwedt; Eisenhüttenstadt - Stadt ohne Kirche; Gaskombinat Schwarze Pumpe)
  2. Kollektivierung der Landwirtschaft (LPG, praktische Enteignung der Bauern - große Fluchtwelle, Beseitigung der alten Agrarstruktur)
  3. Verstaatlichung kleiner und mittlerer Industriebetriebe, Bildung von Produktionsgenossenschaften PGH
  4. Ausbau der Arbeiter- und Bauernfakultäten an den Universitäten zur Ausbildung der Werktätigen
  5. Nationales Aufbauwerk (Stalin-Allee als erste sozialistische Wohnstraße)
Kollektivierung Alle Bemühungen der sozialistischen Planwirtschaft konnten jedoch nicht verhindern, daß der wirtschaftliche Abstand zu der mit dem Marshall-Plan aufgebauten Bundesrepublik ständig größer wurde. Die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft wird 1960 abgeschlossen. In einem Schreiben der Kirchenleitung Berlin-Brandenburg an den Ministerpräsidenten Grotewohl kommt das Dilemma der DDR-Wirtschaft zum Ausdruck: 
“Über viele Bauernhäuser geht eine Welle der Angst, Resignation und Verzweiflung, weil Bauern mit Mitteln wirtschaftlichen, politischen und moralischen Druckes zum Eintritt in eine LPG veranlaßt werden, ohne daß sie von der wirtschaftlichen Notwendigkeit hierfür überzeugt werden können. ... Wir müssen unserer schweren Befürchtung Ausdruck geben, daß Menschen, die so in ihrer Menschenwürde verletzt und in ihrem Gewissen zerbrochen werden, in Zukunft für ein gesundes Arbeitsethos nicht mehr gewonnen werden können.“ (8)


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2.2.1.  Kommuniqué 1953
 
staatliche Legitimität Das Verhältnis der DDR-Regierung zur Kirche war seit der Gründung der DDR mit Spannungen belastet. Die Kirchen zweifelten die staatliche Legitimität an, da die Wahlen des 15. Mai 1949 undemokratisch erfolgt waren. Bischof Dibelius schrieb am 13.10.1949 an den Präsidenten der neu gegründeten DDR Wilhelm Pieck:“Eine Staatsregierung, die sittliche Autorität für sich in Anspruch nehmen und das Vertrauen der Bevölkerung genießen will, darf sich auf einen derartigen verfälschten Vorgang nicht stützen.“(9)
Nationale Front In den folgenden Jahren wurde das Verhältnis von Staat und Kirche zum wichtigsten Gegenstand vieler Gespräche und schriftlicher Meinungsäußerungen der Repräsentanten beider Seiten. Ende des Jahres 1950 spitzten sich die Auseinandersetzungen um die Frage der “Nationalen Front“ zu. Als die Kirche sich weigerte, sich in diese “Nationale Front“ einzureihen und Pfarrer, die einen solchen Schritt eigenverantwortlich taten, kirchenrechtlich gemaßregelt wurden, fühlte sich die DDR-Regierung erheblich provoziert und reagierte mit Repressalien, nicht nur gegenüber den “kleinen“ Gemeindegliedern, sondern auch gegenüber den Kirchenleitungen. (10)
Spannungen Mit der Rede Ulbrichts auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wird dann eine verschärft antikirchliche Politik eingeläutet. Kirchliche Mitarbeiter richteten sich auf Verfolgung und Bedrohung ein und meinten, daß der Sozialismus jetzt sein wahres Gesicht zeige. Antikommunistische Einstellungen wurden durch die einsetzende Unterdrückung der Kirche bestätigt.
Gespräche  Vor dem Hintergrund wachsender sozialer und politischer Spannungen (Fluchtbewegung, Tod Stalins 5.März, Erhöhung der Arbeitsnormen), die im Juni 1953 zum Arbeiteraufstand führten, bemühte sich der Staat gegenüber der Kirche um einen Ausgleich der Interessen. Einzelne Kirchenführer, wie zum Beispiel Moritz Mitzenheim, gaben den zuständigen staatlichen Stellen zu verstehen, daß eine gedeihliche kirchliche Arbeit nur in einer Atmosphäre des Vertrauens möglich sei und daß man den Wunsch nach Schaffung eines “loyalen Verhältnisses“ habe. Dazu war ein Grundsatzgespräch zwischen Staat und Kirche notwendig. Zu dieses kam es dann, wahrscheinlich auf sowjetischem Druck, unerwartet am 10. Juni 1953, wenige Tage vor dem Ausbruch des Arbeiteraufstandes. (11)   Der Rat der EKD sah mit dem Kommuniqué voreilig das Ende des “Kirchenkampfes“ herbeigekommen. (12)
"Kirchenkampf" Wenige Tage zuvor faßte die Konferenz der ev. Kirchenleitungen im Gebiet der DDR einen Beschluß, den Probst H. Grüber an O. Grotewohl übermittelte. Darin wurden die zu besprechenden Probleme benannt:
“Zur Beseitigung der gegenwärtigen schweren Spannungen, die zwischen Staat und Kirche bestehen, schlagen wir die Aufnahme eines unmittelbaren Gesprächs zwischen der Regierung der DDR und den Kirchenleitungen vor. Wir begrüßen jeden Schritt, der geeignet ist, die Spannung zu vermindern oder zu beseitigen.“ (13)  Folgende Spannungspunkte wurden aufgezählt:

a) die Verhaftung und Verurteilung kirchlicher Mitarbeiter
b) die Übernahme der Verwaltung kirchlicher Anstalten seitens des Staates
c) Maßnahmen gegen Glieder der Jungen Gemeinde und der Studentengemeinden
d) die Behinderung des kirchlichen Lebens

Zusicherungen Der Staat sicherte zu, daß die von der Kirche benannten Schwierigkeiten geklärt werden und in den konkreten Fällen aus der Welt geschafft würden. Mit den ergänzenden Gesprächen und Abmachungen, kam es dann zum Kommuniqué vom 11. Juni 1953. Damit schienen die Voraussetzungen für eine Entspannung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche geschaffen zu sein. Tatsächlich kam es dann in den nächsten Wochen, trotz des Arbeiteraufstandes, zur Zurücknahme vieler Haftstrafen und Schulentlassungen. Für die Kirche waren jedoch die Ereignisse des 17. Juni ein Rückschlag, da die Zusagen des Staates nur schleppend verwirklicht wurden. Dieser Sachverhalt war zum ersten mal beim Gespräch mit der FDJ am 11. Juli 1953 zu erkennen.

An dem Grundsatzgespräch nahmen seitens der Kirchen teil:

M. Mitzenheim (Landesbischof Thüringen), O. Dibelius (Bischof Berlin-Brandenburg), H. Hahn (Landesbischof Sachsen), N. Beste (Landesbischof Mecklenburg), Müller (Landesbischof Kirchenprovinz Sachsen), v. Scheven (Landesbischof Pommern), Oberkirchenrat F. Schröter, Oberkonsistorialrat Fränkel, Gensup. Krummacher, Propst Grüber
 

Rückschritte Die Analyse der schriftlich fixierten Abmachungen läßt aber noch keinen Schluß auf die real folgende Kirchenpolitik des Staates zu. Die staatlichen Behörden legten das Kommuniqué vom 11. Juni 1953 einseitig und falsch aus. Sie betrieben dann eine Praxis, die letztendlich zu einer Erschwerung kirchlicher Arbeit, besonders mit der Jugend, führte. Die Interpretation der Jungen Gemeinde als gesellschaftliche und antisozialistische Organisation und nicht als Sammlung der jungen Christen im Rahmen der Kirche, die Erich Honecker als Vorsitzender der FDJ in dem Gespräch noch konzediert hatte, ermöglichte weiterhin erhebliche polizeiliche und gesellschaftspolitische Repressalien gegen die Kirche. 

Dibelius schildert in seiner Autobiographie die Verhältnisse: “Am 17. Juni erfolgte der Aufstand der Arbeiterschaft in Berlin und dann überall in der russischen Besatzungszone. Er wurde vom russischen Militär schnell erstickt. Aber er gab den radikalen Elementen, Walter Ulbricht an der Spitze, sofort wieder Oberwasser. Das wirkte sich auch auf die Kirche aus. Die einmal gemachten Zusagen wurden gehalten. Aber dann sackte das Verhältnis zwischen kommunistischer Staatsmacht und christlicher Kirche langsam wieder in den Zustand des Kalten Krieges ab.“ (14)


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2.2.2.  Kommuniqué 1958
 
................... Auf Grund einer kirchlichen Initiative kommt es im Juli 1958 zu weiteren Gesprächen mit dem Staat. O. Grotewohl stellte angesichts des Ablaufs der Synode der EKD im April 1958 in Berlin und der Behandlung des Militärseelsorgevertrages die Bedingung, daß an diesen Gesprächen kein Mitglied des Rates der EKD und kein West-Bürger teilnehmen darf. Bischof Dibelius war damit ausgesperrt. 

Gleichzeitig wurde die Tätigkeit des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Regierung der DDR, die Probst Grüber bis dahin ausübte, vom Ministerpräsidenten Grotewohl als beendet betrachtet. (15)

"Glaubensfreiheit" Kirche und Staat gaben dann nach mehreren Vorverhandlungen am 21.Juli 1958 in einem gemeinsamen Kommuniqué verbindliche Erklärungen ab. Von staatlicher Seite kam die erneute Zusicherung: “Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik.“ (16)

Die Kirche hielt den Vorwurf des Verfassungsbruches gegen den Staat nicht weiter aufrecht und gestand zu: “Sie (die Repräsentanten der Ev. Kirche) respektieren die Entwicklung zum Sozialismus und tragen zum friedlichen Aufbau des Volkslebens bei.“ (17)   Damit wurde bestätigt, daß die Kirche zwar die sozialistische Ordnung nicht bekämpft, aber dennoch diese Sozialordnung nicht als einzig richtige anerkennt.

Diskussionen Eine grundsätzliche Wende im Verhältnis Staat und Kirche wurde jedoch durch diese Verhandlungen nicht eingeleitet. Die bestehenden Schwierigkeiten wurden dann ein Jahr später durch die Aussage von Walter Ulbricht vor der Volkskammer (4.10.60), Christentum und die humanistischen Ziele des Sozialismus sind keine Gegensätze, lediglich vertuscht. 

Die Zusammenarbeit von Christen und Marxisten wurde in den folgenden Jahren zum Gegenstand von Grundsatzdiskussionen zwischen führenden staatlichen Repräsentanten, Theologen (Emil Fuchs 1961) und ausgewählten kirchlichen Amtsträgern (Wartburg-Gespräch Mitzenheim 1964) gemacht. Die Friedenssicherung in Europa bildete dabei das praktisch tragende Fundament. (18)

Verantwortung “Diese vier Texte - Kommuniqué, Staatsratserklärung, Fuchs-Gespräch und Wartburg-Gespräch - stellen gleichsam die Heiligtümer der von Ulbricht inspirierten und kontrollierten DDR-Kirchenpolitik dar.“ (19) Die Kirchen standen dieser Politik aber sehr ablehnend gegenüber. Erst Ende der sechziger Jahre wird das Stichwort der gemeinsamen humanistischen Verantwortung kirchenoffiziell registriert.


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2.2.3.  Kirchenkampf
 
Bündnispolitik Trotz aller Schwierigkeiten sowohl zwischen Staat und Kirche als auch innerhalb der Kirche, kann generell nicht von einem Kirchenkampf die Rede sein. Der Kontakt zwischen den unterschiedlichen Parteien und Kräften ist niemals abgebrochen. Über alle Probleme hinaus waren Kirche und Staat miteinander gesprächsbereit und konnten konträre Positionen voreinander aussprechen. Neben der Benachteiligung und Diffamierung von Christen bemühte sich der Staat auch immer wieder um die Aufrechterhaltung seiner Bündnispolitik, und die Spannungen innerhalb der Kirche erreichten nie den Punkt, wo die Einheit im Glauben aufgegeben werden mußte. (20)
Kulturkampf Die harten Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche in den fünfziger Jahren als eine Zeit des Kirchenkampfes zu bezeichnen, ist bei Historikern deshalb umstritten. Der Rat der EKD hat in seinem Wort vom 12. Juni 1953 zwar selbst von einem Kirchenkampf gesprochen, was aber, gerade unter Berücksichtigung des Kirchenkampfes im Nationalsozialismus, unangemessen erscheint. 

Im Kirchenkampf vor dem 2. Weltkrieg erfolgte durch die Zwangsmaßnahmen des Staates auch innerhalb der Kirche eine Kampfsituation zwischen der Bekennenden Kirche und den Deutschen Christen. In der DDR kam es zu solch einer Glaubensspaltung der Kirche nicht. Zweckmäßigerweise sollte man deshalb von einem Kulturkampf sprechen.


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2.2.4.  Bildungspolitik
 
.................. Das ZK der SED beschloß am 19.01.51, daß an den allgemeinbildenden Schulen und den Universitäten die Lehrinhalte auf das theoretische Fundament des Marxismus-Leninismus gestellt werden sollen. Damit wurde eine bestimmte Weltanschauung zur allgemeinverbindlichen Vorgabe für Theorie und Praxis gemacht. Religiöse oder theologische Interpretationen der Wirklichkeit wurden abgelehnt, ja sogar als feindlich betrachtet. Praktisch lief das auf eine zwangsweise atheistische Erziehung aller DDR-Bürger hinaus.
Atheismus  Dieses atheistisch ausgerichtete Erziehungssystem war zur damaligen Zeit mit den allgemeinen Wertvorstellung, Normen und Glaubensüberzeugungen der Bevölkerung nicht in Einklang zu bringen und rief schärfsten Protest seitens der Kirchen hervor. Bereits im Dezember 1950 warnte die Ev. Kirchenleitung der Provinz Sachsen in einem Memorandum vor diesem Erziehungssystem: “Solange die Regierung versucht, die materialistische Weltanschauung der gesamten Bevölkerung aufzuzwingen und das gesamte öffentliche Leben nach den Grundsätzen dieser Weltanschauung zu gestalten, werden die Schwierigkeiten im gegenseitigen Verhältnis von Kirche und Staat nicht aufhören, sondern sich verschärfen, wenn anders die Kirche ihrem Bekenntnis und ihrer Sendung treu bleibt.“(21)
Ideologie ..  In der Folge kam es zu heftigen Konflikten. Die neue Bildungspolitik bewirkte, daß von der Einstellung zur Marxistisch-Leninistischen Ideologie und vom Maße ihrer aktiven Betätigung weithin der weitere Bildungsweg der Jugendlichen abhängig war. Die Aufnahme in die Oberschule, die Zulassung zum Abitur und die Aufnahme in die Universität war für Christen nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich. Es kam vermehrt zu einer Verletzung der verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Glaubens- und Gewissensfreiheit.


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2.2.5.  Kirchliche Jugendarbeit
 
Junge Gemeinde In den Jahren 1949-53 ist zu beobachten, daß der Staat in den kirchlichen Raum hineinwirkte. Das Hauptthema der Kontroversen war neben der Bildungspolitik die Stellung, Rolle und Bedeutung der Jungen Gemeinde. Auslöser für die ersten Streitigkeiten war das Tragen des Bekenntniszeichens (Weltkugel mit Kreuz). Grundsätzlich wurde aber die Existenzberechtigung der Jungen Gemeinde verneint. Sie wurde als kirchliche Jugendorganisation mit vereinsartigem Charakter bezeichnet und wäre somit illegal gewesen. Es wurde nachhaltig versucht, die Tätigkeiten der Jungen Gemeinde mit juristischen und propagandistischen Mitteln zu kriminalisieren. (22)
Verbote  Der Staat versuchte, den Einfluß der Kirche insbesondere auf die jüngere Generation zurückzudrängen. Das geschah nicht nur im schulischen, sondern auch im Freizeitbereich. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung wurde im Mai 1953 dann der Vorwurf erhoben, daß die Junge Gemeinde eine “unter religiöser Maske getarnte illegale Agenten- und Spionageorganisation“ sei. Viele Pfarrer und kirchliche Mitarbeiter wurden verhaftet, kirchliche Veranstaltungen, Rüstzeiten und Kirchentage verboten.


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2.2.6.  Jugendweihe
 
Pragmatismus Seit Mitte der fünfziger Jahre bis Ende der sechziger Jahre wurde der Konflikt zwischen Jugendweihe und Konfirmation, über seinen theologischen und propagandistischen Inhalt hinaus, zum nachhaltigen politischen Problem von Kirche und Staat. Am Ende zeigte sich deutlich die Grenze der Volkskirche. “Viele Gemeinden und vor allen die betroffenen Jugendlichen selbst sahen die Jugendweihe ganz pragmatisch als weltanschaulich neutral an. Sie fanden ihre geistliche Situation nicht angemessen erfaßt, als man die Frage der Jugendweihe so ideologisch zuspitzte; eine Deutung, die sich mehr und mehr durchsetzte. In diesem Fall drängt sich die Frage auf, ob die Kirchen hier nicht an falscher Stelle zum unbedingten Bekenntnis aufgerufen haben.“ (23)
Zentralausschuß JugendweiheplakatAm 12. November 1954 wurde ein “Zentraler Ausschuß für Jugendweihen in der DDR“ gebildet. Die Jugendweihe sollte sein: „... eine feierliche Veranstaltung beim Übergang des Jugendlichen in das Leben der Erwachsenen mit vorausgehenden Zusammenkünften, Jugendstunden genannt, in denen unter Leitung von erfahrenen Persönlichkeiten über Fragen des Lebens, der Natur und der Gesellschaft gesprochen wird“.(24)

Von staatlicher Seite wurde beteuert, daß die Jugendweihe nicht an die Traditionen der proletarischen oder sozialistischen Jugendweihe der Weimarer Republik anknüpft, welche damals eine Antihaltung gegen christliche Werte und Normen zum Ausdruck brachte, sondern jetzt eine Bereitschaft und Verpflichtung, am Aufbau des Lebens, der Gesellschaft und des Staates bewußt mitzuarbeiten, bedeutet.

Konfrontation Sowohl die Evangelische als auch die Katholische Kirche sahen das anders. Sie gingen von Anfang an auf Konfrontationskurs gegen die Jugendweihe. Für einen Christen durfte es keine Teilnahme an dieser Veranstaltung geben. In der kirchlichen Lebensordnung von 1954 wird diese Position festgeschrieben. “Kinder, die sich einer Handlung unterziehen, die im Gegensatz zur Konfirmation steht (Jugendweihe oder dgl.), können nicht konfirmiert werden.“

Die durch Kirchenzucht gemaßregelten Kinder sollten dann aber durch die Mitarbeit in der Jungen Gemeinde und durch die Teilnahme am Konfirmandenunterricht Gelegenheit haben, sich zu bewähren, um nach einer angemessenen Frist doch noch konfirmiert zu werden.

Religionskritik In der Institution der Jugendweihe hat der Atheismus einen nicht wegzuleugnenden Stellenwert bekommen. Zwar findet er sich nicht im Jugendweihegelöbnis, doch in den Lehrinhalten der Jugend- und Vorbereitungsstunden kommt er klar zum Ausdruck. Unter dem Aspekt einer marxistischen Religionskritik wird der christliche Glaube als “phantastisch“, “ein reines Märchen“, als “völlig unwissenschaftlich“ abqualifiziert. Ein Schöpfergott wird grundsätzlich verneint. Die ablehnende Haltung der Kirche zum “revolutionären Befreiungskampf der sozialen Unterschichten“ wird kritisiert. (25)

Der Innenminister Karl Maron vertrat am 10.2.56 bei einer Unterredung mit Repräsentanten der Kirche die Meinung: “Die Vertreter der materialistischen Weltanschauung, die Vertreter der fortgeschrittenen Wissenschaft, haben nicht nur das Recht, ihre wissenschaftliche Lehre überall zu vertreten. Wir leben nicht mehr im Mittelalter, wo Vertreter des religiösen Aberglaubens fortschrittliche Auffassungen unterdrücken konnten.“ (26)

Atheismus In einem Spitzengespräch zwischen Repräsentanten von Staat und Kirche am 3. Dezember 1956, in dem unter anderem auch die Jugendweiheproblematik behandelt wurde, konnte eine vorübergehende Schlichtung des Streits erreicht werden. Dies hing aber mit der allgemeinen politischen Lage zusammen. Die Reformbewegung in der zweiten Hälfte des Jahres 1956 veranlaßte progressive Kräfte in der SED (Paul Wandel), die atheistische Komponente der Jugendweihe zurückzunehmen. 

Jedoch wurde im alltäglichen Gemeindeleben die Kontroverse eher forciert. Die Jugendweihe stand plötzlich in der Tradition der proletarischen Jugendweihen der Weimarer Zeit. Von der Teilnahme an ihr wurde der weitere Entwicklungsweg der Jugendlichen abhängig gemacht. Sie war keine Privatangelegenheit mehr, sondern Aufgabe aller fortschrittlichen, gesellschaftlichen Kräfte. 

Es setzte zudem eine verstärkte Propagierung der atheistischen Weltanschauung ein. In einem vertraulichen Brief der kirchlichen Ostkonferenz an O. Grotewohl vom 20.3.1958 ist dann auch zu lesen: “Wir meinen, festgestellt zu haben, daß es sich dabei nicht nur um gelegentliche Äußerungen einzelner Staatsfunktionäre handelt, sondern um einen systematischen Kampf gegen den christlichen Glauben.“(27)

dialektischer Gegensatz Die Position des Staates war kompromißlos. 1958 schrieb M. Mitzenheim an O. Grotewohl: “Der immer wieder aufflammende Streit in dieser Sache kommt nicht daher, daß diese beiden im Gegensatz zueinander stehenden Anschauungen (dialektischer Materialismus und christlicher Glaube) vorhanden sind. Er kommt vielmehr daher, daß die Vertreter der Jugendweihe für ihre Propaganda und die Durchsetzung ihrer Anschauungen den Staatsapparat in Anspruch nehmen dürfen. Die Beunruhigung unserer christlichen Bevölkerung kommt daher, daß die Jugendweihe mit Drohung und Zwang durchgesetzt wird.“(28)

Bei der Abschlußverhandlung zu dem Kommuniqué vom 21. Juli 1958 wurde von Grotewohl zur Jugendweihe ausgeführt, daß sie weiterhin staatliche Unterstützung finden werde, denn es handle sich um eine Bewegung, “die aus der Bevölkerung herauskomme und deren sittliche und wissenschaftliche Ziele den sittlichen und wissenschaftlichen Zielen des Staates entsprechen ...“ (29)


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2.3.1.  Einheit der EKD
 
Verwaltungsteilung Durch den Ausschluß von im Westen lebenden kirchlichen Repräsentanten der EKD von den Verhandlungen zwischen Kirche und Staat (1958) wurde der Zusammenhalt der EKD erschwert. Besonders in Berlin stand die Frage nach der vollkommenen Absperrung der Westregion der Berlin-Brandenburgischen Kirche auf der Tagesordnung. Die kirchlichen Behörden hatten deshalb schon Teile der Verwaltung in Ost- und Westregion getrennt. (30)
Zusammenhalt Im Gegensatz zur verwaltungsmäßigen Trennung beteuerte man aber immer wieder den Zusammenhalt und die Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland. Anfang 1961 erklärten die Bischöfe der DDR: “Diese sichtbare Einheit der evangelischen Christenheit in ganz Deutschland ist für uns, unsere Gliedkirchen und unsere Gemeinden als Geschenk Gottes unaufgebbar. Die politischen, gesellschaftlichen und staatlichen Unterschiede können uns nicht trennen... Wir haben einen gemeinsamen Auftrag Gottes an unserem zerrissenen Volk und sind zu gemeinsamen Dienst aneinander gebunden.“(31)


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2.3.2.  Säkularisierung
 
Gemeindearbeit Trotz aller Schwierigkeiten zwischen Staat und Kirche gab es im Gemeindeleben der einzelnen Christen kaum Wandlungen, die (mit Ausnahme der Jugendweiheproblematik) gesellschaftspolitische Hintergründe hatten. Das zeigt sich an folgenden Punkten, wo kirchliche Arbeit nicht oder nur gering behindert wurde und die alten volkskirchlichen Strukturen Grundlage der kirchlichen Gemeindearbeit blieben:

1. sonntägliche Gottesdienste
2. Christenlehre
3. kirchliches Vermögen
4. Diakonie
5. Aufbau der Sakralbauten
6. theologische Fakultäten

Schrumpfung Seit Mitte der 50er Jahre läßt sich aber ein starker Abbau dieser volkskirchlichen Strukturen feststellen. Kirchliche Amtshandlungen, Taufen, Konfirmationen, Trauungen und zum Teil auch Bestattungen werden immer weniger in Anspruch genommen. Der Schrumpfungsprozess wird besonders in städtischen Gemeinden deutlich. Die Taufzahlen im Jahre 1961 liegen in der Stadt bei ca. 25%, in der Kleinstadt bei ca. 60% und auf dem Lande bei ca. 95%. (32)
Strukturkrise Die staatliche Werbung für die atheistische Weltanschauung ist jedoch nicht der Hauptgrund für die tiefgreifende Strukturkrise der Volkskirche. Aus den signifikanten Unterschieden des Stadt - Land Verhältnisses muß auf allgemeine Säkularisierungserscheinungen, wie sie auch in Westdeutschland aufgetreten sind, geschlossen werden. 

Die Kirche in der DDR hat diesen Sachverhalt zu spät erkannt und den Zerfall der Volkskirche primär den politischen Verhältnissen angelastet. Die weiterhin ausgeübte “flächendeckende“ Kirchenarbeit unter dem Slogan “Widerstehen und Ausharren“ hat der ständig zunehmenden Diasporasituation erheblichen Vorschub geleistet.


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2.3.3.  Militärseelsorge
 
Militarisierung Mit dem Beschluß zur Wiederbewaffnung und der Bildung bewaffneter Streitkräfte in beiden Teilen Deutschlands setzte, auch im Zusammenhang mit der atomaren Aufrüstung, eine heftige politische und theologische Debatte über die Rolle der Kirchen innerhalb der Wiederaufrüstungsprozesse ein. Hatte die EKD noch im Jahre 1950 erklärt, daß eine Remilitarisierung Deutschlands nicht ihren Zuspruch finden könne, so wurde wenige Monate später diese eindeutige Aussage abgeschwächt. Bei “gleichem Glaubensernst“ sollte die Frage der Wiederaufrüstung von Christen unterschiedlich beantwortet werden können (Kirchenkonferenz der EKD Spandau 17.11.50). (33)
Militärbischof......... MilitärseelsorgeAm 22.2.1957 wurde nach langen und kontroversen Diskussion der Militärseelsorgevertrag zwischen der Bundesrepublik und der EKD unterzeichnet. Als Vertreter der staatlichen Seite standen (v.l.n.r.) K. Adenauer und Bundesverteidigungsminister F.J. Strauß und auf kirchlicher Seite der Präsident der Kirchenkanzlei der EKD H. Brunotte und der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof O. Dibelius.(hinterDibelius stehend mit Kreuz der erste Militärbischof Hermann Kunst).

Mit diesem Vertrag sollte in der Bundeswehr die freie Religionsausübung gewährleistet und die Militärseelsorge geregelt werden. Im Auftrag und unter Aufsicht der Kirche wurden die Ämter des Militärbischofs und der Militärgeistlichen geschaffen. Finanziert wurde diese Militärseelsorge aus staatlichen Mitteln.

Militärkirche Die DDR sah in diesem Vertrag die Begründung “einer Art Militärkirche“, in der die institutionelle Verflechtung von Staat und Kirche über das Maß des im Grundgesetz (Art.137GG) der BRD und der Verfassung der DDR Möglichen hinausgeht. Da das Vertragswerk von der gesamtdeutschen Synode ratifiziert werden mußte, unterstellte die Regierung der DDR, daß mit der Militärseelsorge durch die Kompetenz und Zuständigkeit der EKD in die staatliche Souveränität der DDR eingegriffen würde.

Eine vertragliche Regelung, die eine Militärseelsorge auch in den Streitkräften der NVA ermöglicht hätte, konnte trotz Bemühungen der Kirchen nicht erreicht werden. Der Verteidigungsminister Willi Stoph sah keine Notwendigkeit, über Fragen der kirchlichen Tätigkeit in der NVA Gespräche zu führen. (34) Der Militärseelsorgevertrag gab in den späteren Jahren immer wieder Anlaß zu heftigen Meinungsverschiedenheiten zwischen Kirche und DDR-Regierung und auch innerhalb der Kirchen.


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2.4.1.  Christ zwischen Ost und West
 
politische Ethik Zu Beginn der fünfziger Jahre gab es viele Schriften, Diskussionen und Synodenworte zum Problem der Kirche zwischen Ost und West. Neben der Verschärfung des kalten Krieges war die Hauptschwierigkeit, daß es eine Kirche gab, die in zwei verschiedenen Gesellschaftsordnungen, sowohl was die Politik als auch die Wirtschaft betraf, für ihre Christen in den jeweiligen Bereichen verbindlich zu sprechen hatte. Eine Synode für zwei Bereiche mußte eine Position zwischen Ost und West, zwischen den Militärblöcken einnehmen. Diese Situation war damit auch eine Herausforderung für die Theologie. Es galt neue Konzeptionen zur politischen Ethik zu finden.

Niemöller und Iwand haben 1947 mit dem Darmstädter Bruderratswort vergeblich versucht, die Kirchen aus den Fronten des kalten Krieges herauszuhalten. Sie waren der Meinung, daß sich die Kirchen immer noch auf dem politischen Irrweg befinden. Deshalb wollten sie mit ihrem Bruderratswort nicht nur einen Weg für die Vergangenheitsbewältigung aufzeigen, sondern auch Richtlinien für die Zukunft der Kirche entwerfen. Dieses Bruderratswort fand aber kaum Anklang und wurde von den Wiederaufrüstungsdebatten verdrängt.

Die Spannungen in der EKD, die bei der Entscheidung zur Wiederbewaffnung offen zu Tage traten, wurden mit der im November 1950 vom Rat getroffenen theologischen Festlegung, daß die Gemeinschaft im Glauben nicht die Einheitlichkeit der politischen Urteile einschließt, ausgehalten. (35) Die veränderte Situation in der DDR stellte jedoch vieles in Frage, was lange Zeit als selbstverständlich gegolten hatte.

Drei Positionen Zu Beginn der fünfziger Jahre war man noch auf die Fixierung der überkommenen Verhältnisse festgelegt. Das brachte aber in der Praxis erhebliche kirchenpolitische und theologische Probleme mit sich. Die öffentliche Verantwortung des Christen wurde auf der EKD-Synode im Oktober 1952 zur Diskussion gestellt. Die aufgeworfenen Fragen ließen auch spätere Synoden nicht mehr zur Ruhe gekommen. (36)

Es lassen sich drei Positionen feststellen. Zwischen den antisozialistischen Kräften der “dibelianischen“ Volkskirche (Dibelius, Künneth) und den wenigen pro sozialistischen “fortschrittlichen“ Pfarrern (Friedenspfarrer, religiöse Sozialisten - Fuchs, CDU, CFK) (37) versuchten dann M. Fischer und G. Jacob mit ihren Betrachtungen über eine Diasporakirche zu vermitteln. Wichtige Richtlinien wurden unter anderem in den folgenden Synoden, Synodenworten und Handreichungen der Kirchen aufgezeigt:

- EKD Synode 10. Oktober  1952 (Vortrag Fischer)
- EKD Synode    1956 (Vortrag Jacob)
- EKU Handreichung   1959 (Evangelium und christl. Leben in der DDR)
- EKD Synode    1960
- VELKD Handreichung  1960 (Christ in der DDR)
- Berlin-Brandenburger Handreichung 1960


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2.4.2.  Kirchenverständnis
 
Sichtbare Kirche In den 20er Jahren stand das Staatsproblem kaum zur Debatte. Nur wenige Theologen schenkten ihm Aufmerksamkeit. Ort und Stellung der sichtbaren Kirche mußten jedoch nach dem Umbruch von 1918 neu bestimmt werden. Aber an der Bewertung dieses Umbruchs wurden die gegensätzlichen Standpunkte bereits deutlich. 

Dibelius vertrat die Ansicht, daß die Kirche mit ihrem Tun in geschichtliche Entwicklungen einzubinden ist. Barth war dagegen der Meinung, daß diese Entwicklung lediglich der Anlaß ist, sich auf das zu allen Zeiten gleiche Wesen und den gleichen Auftrag der Kirche zu besinnen. (38)
  • Dibelius: “Selbständigkeit der Kirche“ 

  • (Abgrenzung von Staat, Wirtschaft, Kultur)
  • Barth: “Freiheit der Kirche“ 

  • (keine allgemeine Freiheit, sondern Bezeugung der Freiheit eines Christenmenschen, der grundsätzlich frei ist)
Volkskirche Dibelius trat dafür ein, die Kirche als Volkskirche zu konstituieren. Daher war ein freikirchlicher Status ausgeschlossen. Die Bekennende Gemeinde wurde als Gemeindekern angesehen. Von ihm her sollte das Leben der Gemeinde, die rechtliche Ordnung, ja die Kirche insgesamt gestaltet werden. Das bedeutete dann eine Aufwertung des Ältestenamtes. “Das Bild, das sich für die deutsche Kirche ergibt, ist damit das einer missionarisch ausgerichteten organischen Wechselbeziehung zwischen Bekennender Gemeinde und Bischof im Rahmen einer volkskirchlichen Organisationsform. Dibelius war der Auffassung, daß eine solche Kirche sich wesentlich ‘von unten‘ und nicht ‘von oben‘ bilden würde.“ (39)
Bekenntniskirche Barth sieht die Volkskirche als eine Möglichkeit, aber nicht als eine Notwendigkeit an. Sie ist, wie alle anderen kirchlichen Gestaltungsformen (Weltkirche, Volkskirche, Kulturkirche, Staatskirche), nicht gleichzeitig oder zwingend mit der christlichen Botschaft da, sondern kann nach ihr entstehen. Die Möglichkeit einer Freikirche oder Bekenntniskirche ist deshalb nicht ausgeschlossen. Das prophetische Amt steht über dem bischöflichen Amt.


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2.4.3.  Römer 13
 
Untertan der Obrigkeit Das Verhältnis von Kirche und Staat bestimmte auf den Synoden und in den Gemeinden zunehmend die theologische und ethische Diskussion . Die Forderung aus Römer 13, daß ein Christ der Obrigkeit untertan sein müsse, war dabei ein wesentlicher Ausgangspunkt. Die Christen zogen daraus jedoch unterschiedliche Konsequenzen für ihr politisches Verhalten in der DDR.
Dibelianismus Im Verhältnis zum totalitären Staat der DDR nahmen die Anhänger des “Dibelianismus“ eine oppositionelle Haltung ein. Sie unterschieden zwischen einer rechtsstaatlich legitimierten Obrigkeit, die von Gott ist, und einer staatlichen Ordnung, deren Herrschaftsstrukturen totalitäre Formen beinhalten (Nationalsozialismus! Stalinismus) und deshalb nicht von Gott ist. Eine ideologisierte Obrigkeit ist also keine Obrigkeit im Sinne von Römer 13. (40)   Damit könnte die Zwei-Reiche-Lehre ihre Funktion innerhalb der einen Kirche, die unter zwei verschiedenen weltlichen Mächten und Schwertern existierte, behaupten.

Ein Christ hat nur einem Rechtsstaat Achtung als einer von Gott geschaffenen Obrigkeit entgegenzubringen. Jede andere Obrigkeit gilt es zu ignorieren oder sogar zu hassen. Sabotageakte und das Gebot zur Auswanderung sind legitim. Gesetze haben für Christen keine verpflichtende Kraft. Dibelius selber hat aber nicht zum Ungehorsam gegenüber dem DDR-Staat aufgerufen, jedoch charakterisierte er die Herrschaftsstrukturen der DDR mit Worten von Augustin:
“Wo es kein Recht mehr gibt - was sind da die Staaten anderes als Räuberbanden?“ (41)

Dibelius Ansichten über die Obrigkeit in einem totalitärem Staat entsprachen dem Gefühl der Christen in der DDR mehr als die abgesicherten Formeln der Theologen. Seine Auffassungen wurden daher von vielen Christen geteilt. Sie sahen die Situation des geteilten Deutschland und das Leben unter der Herrschaft des Stalinismus nur als eine Übergangszeit an, in der man in Opposition, auch wenn sie bloß innerlich war, ausharren und möglichst vieles von den überkommenen kirchlichen Werten und Beständen für den Tag X hinüberretten mußte. (42)

Spätestens mit dem Bau der Mauer 1961 wurde diese Position für eine christliche Existenz in der DDR sehr schwierig. Deutlich wurde dies schon in den Debatten von Dibelius mit den Theologen Heinrich Vogel und Martin Fischer auf der Berlin-Brandenburgischen Provinzialsynode im Januar 1960. Zwar wurde der Obrigkeitsstreit letztendlich versöhnlich ausgetragen, jedoch konnte sich Dibelius mit seinen Ansichten in den nächsten Jahren theologisch und kirchenpolitisch nicht mehr behaupten. (43)

Der Stadt Bestes . H. Gollwitzer hat in seiner Schrift “Christ zwischen Ost und West“ (1950) andere theologische und politische Aussagen getroffen. Ein Christ im Osten oder Westen hat immer der Stadt Bestes zu suchen. Dabei steht er jedoch in Opposition zu allen Lagern und gehört keiner Partei an. Die Gegensätze der Welt sind nicht die Gegensätze der Christen. Der Christ ist ein Sklave, der in andere Hände übergegangen ist - in Jesus Christus. Im Westen gilt es, die positive Staatsform der Demokratie zu wahren, jedoch dürfen dabei gute Gründe nicht zur Hetze ausarten.
institutum dei Eine ähnliche Position vertrat M. Fischer in seinem auf der EKD Synode 1952 gehaltenem Vortrag “Die öffentliche Verantwortung des Christen“. Diese öffentliche Verantwortung des Christen wird entscheidend bestimmt vom Problem der ideologisierten Obrigkeit und der Bedeutung der Obrigkeit an sich. Da diese ideologisierte Obrigkeit totalitärer Staaten gleichsam als geistliche Größe auftritt, bedeutet sie für Christen eine Gefahr.

Trotzdem hält M. Fischer fest: “Obrigkeit ist und bleibt ‘institutum dei‘, auch wenn sie Gottes Gebote nicht achtet. Gott wird sie zu zwingen oder zu stürzen wissen. Freilich macht derselbe Gott, der an die Obrigkeit bindet, ihr gegenüber frei. Ein  NEIN  zu konkreten Unternehmungen der Obrigkeit muß aber noch immer ein  JA  gegenüber der Funktion der Obrigkeit zum Grunde haben.“ (44)  Für M. Fischer ist damit ein Anarchismus vollkommen ausgeschlossen. Der Widerstand gegen eine Obrigkeit geschieht für einen Christen nie aus Gründen grundsätzlicher Revolution, sondern in Anerkennung der von Gott eingesetzten Institution.

“Ist der Staat durch eine Ideologie über diese seine Funktion so hinweggeschritten, daß er nicht mehr der Erhaltung von Menschen dient, sondern daß die Menschen zur Erhaltung seiner ideologischen Postulate zu dienen haben, so haben die Christen mit ihren Werken an der Ideologie vorbei das Fällige, Notwendige, das Gute zu tun und notfalls in solcher Tätigkeit zu leiden.(45)
“Die Christenheit bejaht also den Staat, weil sie an sein göttliches Geheimnis glaubt, daß er nämlich den Menschen von Gott zum Dienst eingesetzt ist.“ (46)

ideologische Koexistenz
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Opportunismus

Gollwitzer und Fischer versuchten eine Vermittlerposition einzunehmen, denn gegenüber den von vielen vertretenen Dibelianismus mit seiner antikommunistischen Haltung stand konträr die Minderheit der “fortschrittlichen“ Pfarrer (Friedenspfarrer, SED-Pfarrer, religiöse Sozialisten) und der prosozialistischen Christen (CDU, christliche Kreise, CFK) in der DDR. Sie versuchten mit staatlicher Protektion eine ideologische Koexistenz zwischen Marxismus-Leninismus und christlichem Glauben aufzubauen. 

Das führte dahin, daß Christen aufgefordert wurden, Partei für die Gesellschaftsordnung des Sozialismus zu ergreifen. Die Obrigkeit der DDR wurde positiv bewertet und die Rolle des Stalinismus vollkommen verkannt oder geleugnet. Für Christen, die gesellschaftliche Funktionen übernehmen wollten und eine berufliche Kariere anstrebten, war es oftmals notwendig, diese Meinung zu übernehmen. (47)

Emil Fuchs, der der bekannteste Theologe dieser Richtung wurde, kam 1961 zu der Überzeugung, daß die humanistische Ethik des Sozialismus ebenso wie der christliche Glaube den Menschen aus seiner Gleichgültigkeit wecken will und zur Verantwortung für seinen Nachbarn und das Ganze ruft. (48)  In zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens müssen deshalb Christen und Marxisten zusammenarbeiten, da das Christentum und die humanistischen Ziele des Sozialismus identisch sind. 

Die Unhaltbarkeit dieser theologischen Position, die in der Praxis lediglich den Opportunismus staatstreuer Christen rechtfertigte, machte Bischof Krummacher deutlich: “Marxistischer Humanismus glaubt an die Vollendung des allmächtigen und selbstmächtigen ‘sozialistischen Menschen‘ ohne Gott. Christlicher Humanismus weiß, daß der Mensch nicht ohne seinen Schöpfer und seinen Erlöser zum wahren Menschentum kommen kann.“ (49)

Respektierung In der Frage der Obrigkeit wählte die Kirche einen mittleren Weg. Die Stellung des Christen zum Staat wurde als gültige theologische Aussage auf den EKD- Synoden im Juni 1956 und 1960 definiert: “Das Evangelium rückt uns den Staat unter die gnädige Anordnung Gottes, die wir in Geltung wissen, unabhängig von dem Zustandekommen der staatlichen Gewalt oder ihrer politischen Gestalt.“(50)

Differenzierte Erklärungen zur Existenzmöglichkeit der Christen in der DDR erfolgten dann in verschiedenen Handreichungen der einzelnen Kirchen, so in der von der EKU im Februar 1959 verabschiedeten Handreichung mit dem Titel “Das Evangelium und das christliche Leben in der DDR“ und in der im November 1960 von der Bischofskonferenz der VELKD heraugegebenen “Der Christ in der Deutschen Demokratischen Republik“. 

Es wird davon ausgegangen, daß es keine konkreten christlichen Anweisungen gibt, wie eine christliche Staats-, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung auszusehen hat. Daher hat ein Christ den real existierenden Sozialismus‘ zu respektieren und ist darüber hinaus sogar verpflichtet, in bestimmten Bereichen der Gesellschaft mitzuarbeiten. Es wurde versucht, die Christen aus der weit verbreiteten Anti-Haltung herauszuführen, um zu einem konstruktiven Verhältnis von Staat und Kirche zu kommen. Eine reformatorische Kirche ist an die heilige Schrift gebunden und nicht an eine bestimmte Gesellschaftsordnung oder an eine bestimmte Gesellschaftsschicht. (51)


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2.4.4.  Ende des konstantinischen Zeitalters
 
Ausharren Tag X Mitte der 50er Jahre setzte sich bei einigen Theologen die Erkenntnis durch, daß der Rückgang des kirchlichen Lebens nicht primär durch die politische Unterdrückung der Kirchen, sondern durch die veränderten Bedingungen und Situationen der Menschen, die eine zunehmende Säkularisierung begleitete, verursacht wurde. Theologische Orientierungen und kirchenpolitische Entscheidungen waren lediglich auf die überkommenen Verhältnisse fixiert. Dadurch wurde eine Lösung der anstehenden Probleme verhindert (Warten auf Tag X und nicht auf Jesus Christus). (52)

Auf der EKD-Synode 1956 in Berlin-Spandau wurde dieser Sachverhalt vom Generalsuperintendenten Günter Jacob erstmals deutlich in die Diskussionen über das volkskirchliche Verständnis der Kirche eingebracht. “Wir stehen vor der Frage, ob wir im Bannkreis einer langen Überlieferung die konstantinische Konzeption von einer durch das Christentum bestimmten Ära weiterhin festhalten und sie vielleicht gegen alle Abfallprozesse und Zersetzungserscheinungen mit Tapferkeit und Starrsinn verteidigen wollen, oder ob wir jenes konstantinische Vorzeichen heute in einer an die Wurzel gehenden theologischen Besinnung in seiner Fragwürdigkeit durchschauen und abweisen wollen.“ (53)

Bei der Mehrheit der Christen war dieses Problembewußtsein aber noch nicht vorhanden. In der Handreichung der VELKD von 1960 “Der Christ in der DDR“ war noch die Devise gültig, daß Christen in der DDR in christlichem Glauben und in christlicher Geduld auszuharren haben, weil Gott sie in diese DDR hineingestellt hat. Politische Mitarbeit im Staat war auf Grund seines atheistischen Charakters nicht möglich - politischer Widerstand jedoch ebenso untersagt, da die DDR-Regierung den Christen als von Gott gegebene Obrigkeit zugeordnet war. (54)

Sterben der Kirche.... Daß die volkskirchlichen Strukturen mehr und mehr einer Vergangenheit angehörten und daß das Verhältnis von Kirche und Staat neu überdacht werden mußte, wurde zuerst den jungen Christen bewußt. Aus Beobachtungen in den Studentengemeinden formulierte Elisabeth Adler (Leiterin Ev. Akademie Ost-Berlin) 1960: 
“Man hat gelernt, daß es in der DDR nicht darum gehen kann, als Christ zu überwintern, die Kirche hindurchzuretten durch eine Zeit atheistischer Angriffe. daß es nicht darum gehen kann, sich in der Kirche wie in einer festen Burg einzumauern und ab und zu Ausfälle nach draußen zu unternehmen oder wenigstens die Burg zu verteidigen und Widerstand gegen die Erstürmung der Burg zu leisten. Man hat gelernt, daß man die Gemeinschaft mit Kommunisten und Halbkommunisten, mit Ängstlichen und Indifferenten außerhalb der Kirche nicht abbrechen darf, sondern sie suchen muß. Man hat gelernt, daß man keine Angst haben muß vor dem Kommunisten, ... sondern Angst vor der Sterilität der Kirche, vor dem Sterben der Kirche durch sie selbst.“ (55)

Erst nach dem Bau der Mauer und nach der Überwindung der sich anschließenden Schockphase wurden diese Überlegungen für eine Neuorientierung in einer breiteren christlichen Öffentlichkeit weitergeführt. Dabei knüpften nicht wenige an die Thesen von Bonhoeffer an, der in einer religionslosen Zeit Christlichkeit wegweisend neu überdacht hatte.


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  Übersicht

Inhalt

Vorwort
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
(1945 - 1949)  Neubeginn 
(1949 - 1961)  Konfrontation 
(1961 - 1978)  Entspannung
(1978 - 1990)  Wende
Literatur
Personenverzeichnis
Abkürzungen



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Anmerkungen Teil II (1949-1961)
 
  ........... Anmerkung Gesellschaft (1949-61)
(1) Vgl. zum Überblick: DDR, Fischer Weltalmanach (Sonderband), Frankfurt
1990, S.98ff.
(2) Hermann Weber: “Weiße Flecken“ in der DDR Geschichtsschreibung, in Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 11/90, S.3.
(3)  Hermann Weber: Ebd.
(4) Der Christ in der DDR - Handreichung der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands, Berlin 1961, S.30. 
Der damalige Generalsekretär der Ost-CDU, Götting kam in seinem Schlußwort auf der VII. Tagung des Hauptvorstandes der CDU (Ost) am 13.10.61. bezüglich des Mauerbaus zu der absurden Schlußfolgerung: “In Walter Ulbricht sind nicht nur die besten Traditionen und der Wille der deutschen Arbeiterklasse verkörpert, in seinem Wollen, in seiner Arbeit und in seinem Ziel finden sich auch die besten Traditionen der humanistischen Kräfte Deutschlands, verwirklichen sich auch die besten Ideale, die christliche Menschen in vielen Generationen erträumt und immer wieder erhofft haben.‘ zitiert bei Jochen Franke: Zur Reaktion von CDU-Führung und CDU-Basis(Ost) auf den Mauerbau am 13. August 1961, in: Deutschland Archiv Nr.8/1990, S.1250.
(5) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.64.
(6) Martin Fischer: Wegemarken, Berlin 1959, 5.286. Die Ev. Kirche hatte zwar nach dem Krieg aus dem bisherigen “jüdisch-bolschewistischen“ Feindbild das “jüdisch“ gestrichen, dagegen konnte sie aber oftmals nahtlos an dem alten Antikommunismus anknüpfen. Im kalten Krieg unterstützten die meisten Kirchenführer die rechte Politik Adenauers und haben somit nicht unwesentlich zu der scharfen Kirchenpolitik des SED-Staates die Gründe und Argumente geliefert. “Die meisten Protestanten hatten ihren Antikommunismus derart verinnerlicht, als habe Gott ihn geboten.“ H. Prolingheuer: Kleine politische Kirchengeschichte, a.a.O. S.147. Die Gründung des DDR-Kirchenbundes wurde deshalb auch als eine Chance angesehen, dem Antikommunismus und Klerikalismus der EKD zu entkommen. Den ehemaligen “Barmensern“ und “Dahlemiten“ bot sich hier eine Gelegenheit, nun den “richtigen“ Neuanfang in die Hand zu nehmen - auch gegen den Willen der meisten Christen in der DDR. Die Tragik dieses Weges bestand darin, daß die Flucht aus einem “kapitalistischen“ Klerikalismus zum Aufbau eines selbstgerechten “sozialistischen“ Klerikalismus führte.
(7) Vgl. Karl Heinz Lau: DDR - kleine politische Landeskunde, Berlin 1988, S.19f
(8) Schreiben der Kirchenleitung Berlin-Brandenburg vom 17.März 1960 an den Ministerpräsidenten Grotewohl in: K.I. Nr.6856/60.
  ........... Anmerkung Staat und Kirche (1949-61)

(9) O. Dibelius zitiert bei R. Stupperich, a.a.O. S.418.
(10) Vgl. a.a.O. S.425f. Die Abgrenzungspolitik der Kirchen gegen die Nationale Front und ähnliche politische Organisationen wurde über alle Jahre hinweg mehr oder weniger stark aufrechterhalten. Der Arbeitskreis ev. Pfarrer für Frieden und soziale Arbeit im Lande Brandenburg bemühte sich 1955 um eine Aufhebung der Abgrenzungsbeschlüsse. Er berief sich dabei auf das “Wort an die Gemeinden“ der EKD-Synode von Espelkamp, in dem von einer Pflicht der Christen, an politischen Entscheidungen mitzuwirken, gesprochen wurde. Das Konsistorium Berlin-Brandenburg erklärte, daß ein seelsorgerliches und geistliches Wort an die Gemeinden, nicht die Kraft hat, Anordnungen einer Gliedkirche für Amtsträger aufzuheben. Schreiben vom 18.4.55 in K.Ia Nr.796/55.
(11)  Vgl. O. Dibelius: Ein Christ ist immer im Dienst, a.a.0. S.234. und H. Dähn a.a.O. S.47.
(12)  Vgl. Kirchliches Jahrbuch 1953, S.357.
(13) Beschluß der Konferenz der Evangelischen Landeskirchen innerhalb der DDR vom 4.6.1953. In: KJB 1953, S.157.
(14) O. Dibelius: Ein Christ ist immer im Dienst, a.a.O. S.235
(15) Ministerpräsident Grotewohl schrieb am 17.Mai 1958 an Probst Grüber:
“Angesichts des Ablaufs der Synode der EKD im April 1958 in Berlin und der Behandlung des Militärseelsorgevertrages kann eine Vertretung des Rates der EKD bei der Regierung der DDR nicht mehr anerkannt werden.... Ich bin ... bereit, eine Delegation der ev. Kirche in der DDR zu empfangen, deren Teilnehmer ihren Wohnsitz innerhalb der DDR oder im demokratischen Sektor von Berlin haben.“ aus Kleine Festschrift aus Anlaß des 80. Geburtstages von Probst D. Dr. Heinrich Grüber, Hrg: P. Helbich, G. Köhler.
(16)  zitiert bei H. Dähn, a.a.O. S.73.
(17) zitiert bei H. Dähn, a.a.O. S.74.
(18) Landesbischof Mitzenheim sah sich zunehmend kirchlicher Kritik ausgesetzt. Das Datum des Fuchs-Gesprächs am 9.Februar 1961 wurde vom Staat und den ihm willfährigen christlichen Kreisen (Ost-CDU, Bund evangelischer Pfarrer in der DDR usw.) fast als Feiertag zellebriert.
(19) Reinhard Henkys: Von der EKD zum Kirchenbund, in: epd Dokumentation Bd.1, Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR, Frankfurt 1971, S.15. Hier auch ausführliche Dokumente zur Entwicklung der Kirchen in der DDR vom Kommuniqué 1958 bis zur Synode des Bundes in Hermannswerder 1970.
(20) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.46, und Diskussionsbeiträge des Synodalen Prof. .D. Heinrich Vogel auf der Provinzialsynode der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg zur Frage “Kirche und Öffentlichkeit“. in: Schreiben des Konsistoriums an die Pfarrer K.I. Nr.8190/57 “Es sind unter uns erhebliche Gegensätze und Spannungen, und zwar nicht nur theologischer Art, sondern gerade auch da, wo es sich um Fragen des ganz konkreten Gehorsams in bestimmten Entscheidungen handelt. Daß Gott uns dann doch immer wieder zusammengeschweißt hat ... ist nicht unser Verdienst. . . .Es wäre eine Illusion, wenn jetzt etwa gewisse Machte und Kräfte sich der Vorstellung hingäben, als ob sie uns auseinanderdividieren könnten.“ 6.-10.5.1957.
(21) Stellungnahme der Ev. Kirchenleitung der Kirchenprovinz Sachsen zur Weltfriedensbewegung und zur Politik des Staates vom 11.12.1950, gerichtet an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. In: KJB 1950, S.140.
(22) Vgl. dazu besonders die Sonderausgabe der Zeitung “Junge Welt“ vom April 1953. Hier findet sich das breite Spektrum der stalinistischen Propaganda auf kleinstem Raum.
(23) Arnoldshainer Konferenz: Was gilt in der Kirche?, Neukirchen 1985, S.42.
(24) Thesen des Zentralen Ausschusses für Jugendweihen in der DDR. In: KJb 1954, S.142.
(25) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.55.
(26) Grundsatzerklärung des DDR-Innenministers Maron, verlesen am 10.2.1956 zu Beginn eines Gesprächs zwischen Kirchenvertretern und staatlichen Repräsentanten. In: KJb 1956, S.152.
(27) zitiert bei H. Dähn: A.a.O. S.69.
(28) zitiert bei H. Dähn: A.a.O. S.74.
(29) zitiert bei H. Dähn: A.a.O. S.75.

 
  ........... Anmerkung Kirche (1949-61)
(30) Vgl. O. Dibelius: Ein Christ ist immer im Dienst, a.a.O. S.223.
(31) Erklärung der Bischöfe der DDR vom Februar 1961. Beschluß der Synode der EKD: “Die sichtbare Einheit der evangelischen Christenheit in ganz Deutschland ist für uns als Geschenk und Auftrag Gottes unaufgebbar.“
(32) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.85.
(33) R. Stupperich, a.a.O. S.448 und Kirchliches Jahrbuch 1950, S.166.
(34) Vgl. R. Stupperich, a.a.O. S.499 und H. Dähn, a.a.O. S.67.

 
  ........... Anmerkung Theologie (1949-61)
(35) Vgl. K. Scholder, a.a.O. S.304.
(36) Vgl. M. Fischer, a.a.O. S.265.
(37) Vgl. Bericht über den Verlauf der außerordentlichen Tagung der Provinzialsynode Berlin-Brandenburg am 9.u.10. August 1952. in: Anlage zum Kirchlichen Amtsblatt Nr.9 vom 15.9.52.
(38) Vgl. Eckhard Lessing: “Selbständigkeit“ und “Freiheit“ der Kirche. Eine Notiz zum Kirchenverständnis Dibelius‘ und Barths. in: KZG 2Jg/89 H.2, S.426ff.
(39) Ebd. S.432.
(40) Vgl. dagegen M. Fischer, a.a.O. S.295.
(41) O. Dibelius: Obrigkeit? Berlin 1959, S.20. Vgl. auch H. Dähn, a.a.O. S.89 und vgl. R. Stupperich, a.a.O. S.547f.
(42) Vgl. H-J. Röder: Kirche im Sozialismus. In: R. Henkys (Hrg): Die ev. Kirche in der DDR, München 1982, S.63f.
(43) Vgl. R. Stupperich, a.a.O. S.554.
(44) M. Fischer, a.a.0. S.296.
(45) M. Fischer, a.a.O. S.300.
(46) M. Fischer, a.a.O. S.302, und vgl. R. Stupperich S.553.
(47) Vgl. M. Fischer, a.a.O. S.393f.
(48) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.75.
(49) F.W. Krummachers Brief vom 22.3.1961 an E. Fuchs. In: KJb 1961, 8.128.
(50) “Theologische Erklärung“ der Synode der EKD, Anlage 7 zum Bericht über die a.o. Tagung der II. Synode der EKD vom 27.-29.6.1956; Erklärung der Kirchenleitung Berlin-Brandenburg vom 1.10.1959 “An die Geistlichen der Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg“. In: KJb 1959, S.23Of. 51 Vgl. H-J. Röder, a.a.O. S.65.
(51) Vgl. H-J. Röder, a.a.O. S.65
(52) Vgl. M. Fischer, a.a.O. S.387. “sind die Christen ... in der Gefahr, mehr auf den Tag X als auf den Tag Jesu Christi zu hoffen, so muß den Kommunisten umgekehrt zu denken geben, mit welcher Selbstverständlichkeit fast das ganze Volk und hier insbesondere die Christen Heimat und Rückhalt an den politischen und kirchlichen Volksgenossen in der Bundesrepublik finden.“
(53) G. Jacob: Der Raum für das Evangelium in Ost und West. In: KJb 1956, S.11.
(54) Vgl. H-J. Röder, a.a.O. S.67.
(55) Zitiert bei H-J. Röder, a.a.0. S.67.

 
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Vorwort
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
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(1949 - 1961)  Konfrontation 
(1961 - 1978)  Entspannung
(1978 - 1990)  Wende
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