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Kirchen-Gemeinde
im Internet:
Darstellung der Kirchengeschichte der DDR von 1945-1990 in 4 Teilen ![]() DDR-Kirche II (1949 - 1961) Konfrontation |
Inhalt |
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Verfassung 1949
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Der sich ständig verschärfende
Ost-West-Konflikt
war eine der entscheidenden Ursachen für zwei
Staatsgründungen
auf deutschem Boden. Die Alliierten konnten sich über Deutschland
nicht mehr einigen. Das wurde besonders sichtbar an den Differenzen
über
die Kontrollrechte über das Ruhrgebiet, über das Ausmaß
der Reparationsleistungen sowie über die Teilnahme am
Marshall-Plan
(unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung).
Die DDR-Regierung bezeichnete den Zeitraum von 1949 bis etwa 1961 als die Phase des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus. Die erste Verfassung von 1949 knüpfte in ihrem Grundrechtsteil und mit ihren parlamentarisch-demokratischen und förderalistischen Elementen noch an die Weimarer Verfassung an. Auch die Wiedervereinigung war darin ein wesentlicher Bestandteil. Schon kurz nach ihrem Inkrafttreten war aber abzusehen, daß sie den politischen Realitäten nicht mehr gerecht werden konnte. |
Verwaltungsreform
Abgrenzung |
Im Juli 1952 wurde, ausgehend von
Beschlüssen der 2.
SED-Parteikonferenz, auf der auch der planmäßige Aufbau der
Grundlagen des Sozialismus festgelegt wurde, eine
Verwaltungsneugliederung
des DDR-Territoriums vorgenommen. Die bisherigen Länder
Mecklenburg,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen wurden in 14
Bezirke
aufgeteilt. Damit sollte die zentralistische Verwaltung gefördert
werden. Gleichzeitig setzte ein verschärfter Kampf gegen den
bürgerlichen
Mittelstand, gegen bürgerliche Intelligenz und gegen die Kirchen
ein.
Am 10. März 1953 schlägt die sowjetische Regierung (wahrscheinlich ohne Wissen der DDR-Regierung) den drei Westmächten vor, einen Friedensvertrag mit einer gesamtdeutschen Regierung abzuschließen (Stalin-Note). Die Westmächte lehnen dies ab, da erst gesamtdeutsche Wahlen durchgeführt werden müßten. Die DDR reagiert auf die Stalin-Note mit Abgrenzung gegen den Westen und mit einer härteren Innenpolitik. |
Arbeiteraufstand | ![]() Am 25.3.1954 überträgt die UdSSR unter Beibehaltung
von Vorbehaltsrechten
die staatliche Souveränität auf die DDR. Ein Jahr später
wird der Warschauer Pakt mit Beteiligung der DDR abgeschlossen. Die
Nationale
Volksarmee entsteht im Januar 1956. (1)
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Hegemonialpartei | Das gesellschaftspolitische System des Stalinismus ist eine hierarchisch organisierte Bürokratie, die in ihrer Überspitzung die Willkürherrschaft und den Personenkult herausbildet. Der Kern des Systems ist die kommunistische Einparteienherrschaft. Die politische Entscheidungsgewalt liegt allein in den Händen der hierarchisch strukturierten Parteispitze. Als Hegemonialpartei verfügte die SED über das Machtmonopol, dem das gesamte politische System untergeordnet wurde. Sie bestimmte das gesamte öffentliche Leben und dirigierte sogar das persönliche Leben der Bürger. “Die kommunistische Hegemonialpartei übte also eine allumfassende, diktatorische Herrschaft mit Absolutheitsanspruch aus.“(2) |
Reformversuche | Nach
dem XX. Parteitag der KPdSU 1956 versuchte auch die SED sich von den
speziellen
Formen des Stalinismus, also der Willkürherrschaft und dem
Personenkult
zu lösen. “Weitgehend unangetastet blieb indes die Grundlage des
Terrorregimes,
die Machtkonzentration bei der Hegemonialpartei. Die entscheidenden
Merkmale
des Stalinismus als gesellschaftspolitisches System bestanden weiter:
- der ideologische Anspruch, die Partei habe ‘immer recht‘
Die Reformbewegung blieb im Ansatz stecken. Deutlich wird das an den Schauprozessen gegen Intellektuelle (Janka, Harich). |
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2.1.3.
Fluchtbewegung - Mauerbau
Mauerbau | Am 26.Mai 1952 wurde die Grenze zwischen
der Bundesrepublik
und der DDR abgeriegelt. Zur Durchsetzung der Verordnung über eine
5 km breite Sperrzone entlang der Demarkationslinie wurden aus diesem
Gebiet
viele Menschen enteignet und vertrieben. Die einzige offene
Fluchtmöglichkeit
war nur noch in Berlin gegeben.
Seit Gründung der DDR gab es eine anhaltende Massenflucht von Bewohnern überwiegend jüngerer und mittlerer Jahrgänge. Die Gründe bestanden in der politischen und sozialen Ausweglosigkeit breiter Bevölkerungsschichten. Bis 1961 kamen 2,7 Millionen DDR-Bürger in den Westen. Die jährliche Flüchtlingszahl betrug ca. 200 000 Menschen. Sie erreichte im Jahre 1953 (im März 48000) und kurz vor dem Bau der Mauer (2000 pro Tag) ihre Höhepunkte. Diese Massenabwanderungen gingen an die Substanz und an das Selbstwertgefühl der DDR und konnten unter dem Gesichtspunkt der Machterhaltung nur durch den Bau der Mauer 1961 gestoppt werden. |
Ausharren | Die gesamte Geschichte der
DDR ist wesentlich
vom Phänomen dieser Massenflucht der Bevölkerung
geprägt.
Die Kirchen haben darauf unterschiedlich reagiert, standen dem Problem
aber meistens hilflos gegenüber. Sie baten die Christen, in der
DDR
zu bleiben. In einer Handreichung der lutherischen Kirchen hieß
es
1961: “In diesem Ausharren im Glauben und in
Geduld
hat der Christ den Willen Gottes als höchsten ethischen
Maßstab
zu bezeugen mit Wort und Tat, auch wenn dies in Leid oder in den Tod
führt.
‘Die Welt vergeht mit ihrer Lust, wer aber den Willen Gottes tut, der
bleibt
in Ewigkeit.‘ (1.Joh. 2,17).“ (4)
In den fünfziger Jahren wurde dieses „Ausharren“ in der DDR noch stark theologisch begründet. Später traten dann mehr soziologische Argumentationen in den Vordergrund, die nun nicht mehr bloß das “Ausharren“ sondern das “Leben und Bleiben“ in der DDR rechtfertigen sollten. |
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Wiederbewaffnung | Ende der 40er Jahre (1947)
spitzte sich
der
Ost-West Konflikt zu. Eine Einigung der Alliierten in der
Deutschlandpolitik
war nicht mehr möglich. Wirtschaftliche Sanktionen und
verstärkte
Propaganda verhärteten die gegnerischen Seiten. In diesen kalten
Krieg
wurden auch die Kirchen hineingezogen.
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Aufbau Sozialismus | 1952 beschloß die
zweite Parteikonferenz
der SED neben der Verwaltungsneugliederung des Territoriums auch den
‘Aufbau
des Sozialismus‘ einzuleiten. Schwerpunkte waren: (7)
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Kollektivierung | Alle Bemühungen der
sozialistischen
Planwirtschaft konnten jedoch nicht verhindern, daß der
wirtschaftliche
Abstand zu der mit dem Marshall-Plan aufgebauten Bundesrepublik
ständig
größer wurde. Die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft
wird
1960 abgeschlossen. In einem Schreiben der Kirchenleitung
Berlin-Brandenburg
an den Ministerpräsidenten Grotewohl kommt das Dilemma der
DDR-Wirtschaft
zum Ausdruck:
“Über viele Bauernhäuser geht eine Welle der Angst, Resignation und Verzweiflung, weil Bauern mit Mitteln wirtschaftlichen, politischen und moralischen Druckes zum Eintritt in eine LPG veranlaßt werden, ohne daß sie von der wirtschaftlichen Notwendigkeit hierfür überzeugt werden können. ... Wir müssen unserer schweren Befürchtung Ausdruck geben, daß Menschen, die so in ihrer Menschenwürde verletzt und in ihrem Gewissen zerbrochen werden, in Zukunft für ein gesundes Arbeitsethos nicht mehr gewonnen werden können.“ (8) |
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staatliche Legitimität | Das Verhältnis der DDR-Regierung zur Kirche war seit der Gründung der DDR mit Spannungen belastet. Die Kirchen zweifelten die staatliche Legitimität an, da die Wahlen des 15. Mai 1949 undemokratisch erfolgt waren. Bischof Dibelius schrieb am 13.10.1949 an den Präsidenten der neu gegründeten DDR Wilhelm Pieck:“Eine Staatsregierung, die sittliche Autorität für sich in Anspruch nehmen und das Vertrauen der Bevölkerung genießen will, darf sich auf einen derartigen verfälschten Vorgang nicht stützen.“(9) |
Nationale Front | In den folgenden Jahren wurde das Verhältnis von Staat und Kirche zum wichtigsten Gegenstand vieler Gespräche und schriftlicher Meinungsäußerungen der Repräsentanten beider Seiten. Ende des Jahres 1950 spitzten sich die Auseinandersetzungen um die Frage der “Nationalen Front“ zu. Als die Kirche sich weigerte, sich in diese “Nationale Front“ einzureihen und Pfarrer, die einen solchen Schritt eigenverantwortlich taten, kirchenrechtlich gemaßregelt wurden, fühlte sich die DDR-Regierung erheblich provoziert und reagierte mit Repressalien, nicht nur gegenüber den “kleinen“ Gemeindegliedern, sondern auch gegenüber den Kirchenleitungen. (10) |
Gespräche | Vor dem Hintergrund wachsender sozialer und politischer Spannungen (Fluchtbewegung, Tod Stalins 5.März, Erhöhung der Arbeitsnormen), die im Juni 1953 zum Arbeiteraufstand führten, bemühte sich der Staat gegenüber der Kirche um einen Ausgleich der Interessen. Einzelne Kirchenführer, wie zum Beispiel Moritz Mitzenheim, gaben den zuständigen staatlichen Stellen zu verstehen, daß eine gedeihliche kirchliche Arbeit nur in einer Atmosphäre des Vertrauens möglich sei und daß man den Wunsch nach Schaffung eines “loyalen Verhältnisses“ habe. Dazu war ein Grundsatzgespräch zwischen Staat und Kirche notwendig. Zu dieses kam es dann, wahrscheinlich auf sowjetischem Druck, unerwartet am 10. Juni 1953, wenige Tage vor dem Ausbruch des Arbeiteraufstandes. (11) Der Rat der EKD sah mit dem Kommuniqué voreilig das Ende des “Kirchenkampfes“ herbeigekommen. (12) |
"Kirchenkampf" | Wenige
Tage
zuvor faßte die Konferenz der ev. Kirchenleitungen im Gebiet der
DDR einen Beschluß, den Probst H.
Grüber
an O. Grotewohl übermittelte. Darin wurden die zu besprechenden
Probleme
benannt:
“Zur Beseitigung der gegenwärtigen schweren Spannungen, die zwischen Staat und Kirche bestehen, schlagen wir die Aufnahme eines unmittelbaren Gesprächs zwischen der Regierung der DDR und den Kirchenleitungen vor. Wir begrüßen jeden Schritt, der geeignet ist, die Spannung zu vermindern oder zu beseitigen.“ (13) Folgende Spannungspunkte wurden aufgezählt: a) die Verhaftung und Verurteilung kirchlicher Mitarbeiter
|
Rückschritte | Die
Analyse der schriftlich fixierten Abmachungen läßt aber noch
keinen Schluß auf die real folgende Kirchenpolitik des Staates
zu.
Die staatlichen Behörden legten das Kommuniqué vom 11. Juni
1953 einseitig und falsch aus. Sie betrieben dann eine Praxis, die
letztendlich
zu einer Erschwerung kirchlicher Arbeit, besonders mit der Jugend,
führte.
Die Interpretation der Jungen Gemeinde als gesellschaftliche und
antisozialistische
Organisation und nicht als Sammlung der jungen Christen im Rahmen der
Kirche,
die Erich Honecker als
Vorsitzender
der FDJ in dem Gespräch noch konzediert hatte, ermöglichte
weiterhin
erhebliche polizeiliche und gesellschaftspolitische Repressalien gegen
die Kirche.
Dibelius schildert in seiner Autobiographie die Verhältnisse: “Am 17. Juni erfolgte der Aufstand der Arbeiterschaft in Berlin und dann überall in der russischen Besatzungszone. Er wurde vom russischen Militär schnell erstickt. Aber er gab den radikalen Elementen, Walter Ulbricht an der Spitze, sofort wieder Oberwasser. Das wirkte sich auch auf die Kirche aus. Die einmal gemachten Zusagen wurden gehalten. Aber dann sackte das Verhältnis zwischen kommunistischer Staatsmacht und christlicher Kirche langsam wieder in den Zustand des Kalten Krieges ab.“ (14) |
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................... | Auf
Grund einer kirchlichen Initiative kommt es im Juli 1958 zu weiteren
Gesprächen
mit dem Staat. O. Grotewohl
stellte
angesichts des Ablaufs der Synode der EKD im April 1958 in Berlin und
der
Behandlung des Militärseelsorgevertrages die Bedingung, daß
an diesen Gesprächen kein Mitglied des Rates der EKD und kein
West-Bürger
teilnehmen darf. Bischof Dibelius
war
damit ausgesperrt.
Gleichzeitig wurde die Tätigkeit des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Regierung der DDR, die Probst Grüber bis dahin ausübte, vom Ministerpräsidenten Grotewohl als beendet betrachtet. (15) |
"Glaubensfreiheit" | Kirche
und Staat
gaben dann nach mehreren Vorverhandlungen am 21.Juli 1958 in einem
gemeinsamen
Kommuniqué verbindliche Erklärungen ab. Von staatlicher
Seite
kam die erneute Zusicherung: “Jeder Bürger
genießt
volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte
Religionsausübung
steht unter dem Schutz der Republik.“ (16)
Die Kirche hielt den Vorwurf des Verfassungsbruches gegen den Staat nicht weiter aufrecht und gestand zu: “Sie (die Repräsentanten der Ev. Kirche) respektieren die Entwicklung zum Sozialismus und tragen zum friedlichen Aufbau des Volkslebens bei.“ (17) Damit wurde bestätigt, daß die Kirche zwar die sozialistische Ordnung nicht bekämpft, aber dennoch diese Sozialordnung nicht als einzig richtige anerkennt. |
Diskussionen | Eine
grundsätzliche Wende im Verhältnis Staat und Kirche wurde
jedoch
durch diese Verhandlungen nicht eingeleitet. Die bestehenden
Schwierigkeiten
wurden dann ein Jahr später durch die Aussage von Walter
Ulbricht vor der Volkskammer (4.10.60), Christentum und die
humanistischen Ziele des Sozialismus sind keine Gegensätze,
lediglich
vertuscht.
Die Zusammenarbeit von Christen und Marxisten wurde in den folgenden Jahren zum Gegenstand von Grundsatzdiskussionen zwischen führenden staatlichen Repräsentanten, Theologen (Emil Fuchs 1961) und ausgewählten kirchlichen Amtsträgern (Wartburg-Gespräch Mitzenheim 1964) gemacht. Die Friedenssicherung in Europa bildete dabei das praktisch tragende Fundament. (18) |
Verantwortung | “Diese vier Texte - Kommuniqué, Staatsratserklärung, Fuchs-Gespräch und Wartburg-Gespräch - stellen gleichsam die Heiligtümer der von Ulbricht inspirierten und kontrollierten DDR-Kirchenpolitik dar.“ (19) Die Kirchen standen dieser Politik aber sehr ablehnend gegenüber. Erst Ende der sechziger Jahre wird das Stichwort der gemeinsamen humanistischen Verantwortung kirchenoffiziell registriert. |
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Bündnispolitik | Trotz aller Schwierigkeiten sowohl zwischen Staat und Kirche als auch innerhalb der Kirche, kann generell nicht von einem Kirchenkampf die Rede sein. Der Kontakt zwischen den unterschiedlichen Parteien und Kräften ist niemals abgebrochen. Über alle Probleme hinaus waren Kirche und Staat miteinander gesprächsbereit und konnten konträre Positionen voreinander aussprechen. Neben der Benachteiligung und Diffamierung von Christen bemühte sich der Staat auch immer wieder um die Aufrechterhaltung seiner Bündnispolitik, und die Spannungen innerhalb der Kirche erreichten nie den Punkt, wo die Einheit im Glauben aufgegeben werden mußte. (20) |
Kulturkampf | Die harten Auseinandersetzungen zwischen Staat
und Kirche
in den fünfziger Jahren als eine Zeit des Kirchenkampfes zu
bezeichnen,
ist bei Historikern deshalb umstritten. Der Rat der EKD hat in seinem
Wort
vom 12. Juni 1953 zwar selbst von einem Kirchenkampf gesprochen, was
aber,
gerade unter Berücksichtigung des Kirchenkampfes im
Nationalsozialismus,
unangemessen erscheint.
Im Kirchenkampf vor dem 2. Weltkrieg erfolgte durch die Zwangsmaßnahmen des Staates auch innerhalb der Kirche eine Kampfsituation zwischen der Bekennenden Kirche und den Deutschen Christen. In der DDR kam es zu solch einer Glaubensspaltung der Kirche nicht. Zweckmäßigerweise sollte man deshalb von einem Kulturkampf sprechen. |
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.................. | Das ZK der SED beschloß am 19.01.51, daß an den allgemeinbildenden Schulen und den Universitäten die Lehrinhalte auf das theoretische Fundament des Marxismus-Leninismus gestellt werden sollen. Damit wurde eine bestimmte Weltanschauung zur allgemeinverbindlichen Vorgabe für Theorie und Praxis gemacht. Religiöse oder theologische Interpretationen der Wirklichkeit wurden abgelehnt, ja sogar als feindlich betrachtet. Praktisch lief das auf eine zwangsweise atheistische Erziehung aller DDR-Bürger hinaus. |
Atheismus | Dieses atheistisch ausgerichtete Erziehungssystem war zur damaligen Zeit mit den allgemeinen Wertvorstellung, Normen und Glaubensüberzeugungen der Bevölkerung nicht in Einklang zu bringen und rief schärfsten Protest seitens der Kirchen hervor. Bereits im Dezember 1950 warnte die Ev. Kirchenleitung der Provinz Sachsen in einem Memorandum vor diesem Erziehungssystem: “Solange die Regierung versucht, die materialistische Weltanschauung der gesamten Bevölkerung aufzuzwingen und das gesamte öffentliche Leben nach den Grundsätzen dieser Weltanschauung zu gestalten, werden die Schwierigkeiten im gegenseitigen Verhältnis von Kirche und Staat nicht aufhören, sondern sich verschärfen, wenn anders die Kirche ihrem Bekenntnis und ihrer Sendung treu bleibt.“(21) |
Ideologie .. | In der Folge kam es zu heftigen Konflikten. Die neue Bildungspolitik bewirkte, daß von der Einstellung zur Marxistisch-Leninistischen Ideologie und vom Maße ihrer aktiven Betätigung weithin der weitere Bildungsweg der Jugendlichen abhängig war. Die Aufnahme in die Oberschule, die Zulassung zum Abitur und die Aufnahme in die Universität war für Christen nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich. Es kam vermehrt zu einer Verletzung der verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Glaubens- und Gewissensfreiheit. |
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2.2.5.
Kirchliche Jugendarbeit
Junge Gemeinde | In den Jahren 1949-53 ist zu beobachten, daß der Staat in den kirchlichen Raum hineinwirkte. Das Hauptthema der Kontroversen war neben der Bildungspolitik die Stellung, Rolle und Bedeutung der Jungen Gemeinde. Auslöser für die ersten Streitigkeiten war das Tragen des Bekenntniszeichens (Weltkugel mit Kreuz). Grundsätzlich wurde aber die Existenzberechtigung der Jungen Gemeinde verneint. Sie wurde als kirchliche Jugendorganisation mit vereinsartigem Charakter bezeichnet und wäre somit illegal gewesen. Es wurde nachhaltig versucht, die Tätigkeiten der Jungen Gemeinde mit juristischen und propagandistischen Mitteln zu kriminalisieren. (22) |
Verbote | Der Staat versuchte, den Einfluß der Kirche insbesondere auf die jüngere Generation zurückzudrängen. Das geschah nicht nur im schulischen, sondern auch im Freizeitbereich. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung wurde im Mai 1953 dann der Vorwurf erhoben, daß die Junge Gemeinde eine “unter religiöser Maske getarnte illegale Agenten- und Spionageorganisation“ sei. Viele Pfarrer und kirchliche Mitarbeiter wurden verhaftet, kirchliche Veranstaltungen, Rüstzeiten und Kirchentage verboten. |
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Pragmatismus | Seit Mitte der fünfziger Jahre bis Ende der sechziger Jahre wurde der Konflikt zwischen Jugendweihe und Konfirmation, über seinen theologischen und propagandistischen Inhalt hinaus, zum nachhaltigen politischen Problem von Kirche und Staat. Am Ende zeigte sich deutlich die Grenze der Volkskirche. “Viele Gemeinden und vor allen die betroffenen Jugendlichen selbst sahen die Jugendweihe ganz pragmatisch als weltanschaulich neutral an. Sie fanden ihre geistliche Situation nicht angemessen erfaßt, als man die Frage der Jugendweihe so ideologisch zuspitzte; eine Deutung, die sich mehr und mehr durchsetzte. In diesem Fall drängt sich die Frage auf, ob die Kirchen hier nicht an falscher Stelle zum unbedingten Bekenntnis aufgerufen haben.“ (23) |
Zentralausschuß | ![]() Von staatlicher Seite wurde beteuert, daß die Jugendweihe nicht an die Traditionen der proletarischen oder sozialistischen Jugendweihe der Weimarer Republik anknüpft, welche damals eine Antihaltung gegen christliche Werte und Normen zum Ausdruck brachte, sondern jetzt eine Bereitschaft und Verpflichtung, am Aufbau des Lebens, der Gesellschaft und des Staates bewußt mitzuarbeiten, bedeutet. |
Konfrontation | Sowohl die Evangelische als auch die Katholische
Kirche
sahen das anders. Sie gingen von Anfang an auf Konfrontationskurs gegen
die Jugendweihe. Für einen Christen durfte es keine Teilnahme an
dieser
Veranstaltung geben. In der kirchlichen Lebensordnung von 1954 wird
diese
Position festgeschrieben. “Kinder, die sich
einer
Handlung unterziehen, die im Gegensatz zur Konfirmation steht
(Jugendweihe
oder dgl.), können nicht konfirmiert werden.“
Die durch Kirchenzucht gemaßregelten Kinder sollten dann aber durch die Mitarbeit in der Jungen Gemeinde und durch die Teilnahme am Konfirmandenunterricht Gelegenheit haben, sich zu bewähren, um nach einer angemessenen Frist doch noch konfirmiert zu werden. |
Religionskritik | In
der Institution der Jugendweihe hat der Atheismus einen nicht
wegzuleugnenden
Stellenwert bekommen. Zwar findet er sich nicht im
Jugendweihegelöbnis,
doch in den Lehrinhalten der Jugend- und Vorbereitungsstunden kommt er
klar zum Ausdruck. Unter dem Aspekt einer marxistischen Religionskritik
wird der christliche Glaube als “phantastisch“, “ein reines
Märchen“,
als “völlig unwissenschaftlich“ abqualifiziert. Ein
Schöpfergott
wird grundsätzlich verneint. Die ablehnende Haltung der Kirche zum
“revolutionären Befreiungskampf der sozialen Unterschichten“ wird
kritisiert. (25)
Der Innenminister Karl Maron vertrat am 10.2.56 bei einer Unterredung mit Repräsentanten der Kirche die Meinung: “Die Vertreter der materialistischen Weltanschauung, die Vertreter der fortgeschrittenen Wissenschaft, haben nicht nur das Recht, ihre wissenschaftliche Lehre überall zu vertreten. Wir leben nicht mehr im Mittelalter, wo Vertreter des religiösen Aberglaubens fortschrittliche Auffassungen unterdrücken konnten.“ (26) |
Atheismus | In
einem Spitzengespräch zwischen Repräsentanten von Staat und
Kirche
am 3. Dezember 1956, in dem unter anderem auch die
Jugendweiheproblematik
behandelt wurde, konnte eine vorübergehende Schlichtung des
Streits
erreicht werden. Dies hing aber mit der allgemeinen politischen Lage
zusammen.
Die Reformbewegung in der zweiten Hälfte des Jahres 1956
veranlaßte
progressive Kräfte in der SED (Paul Wandel),
die atheistische Komponente der Jugendweihe zurückzunehmen.
Jedoch wurde im alltäglichen Gemeindeleben die Kontroverse eher forciert. Die Jugendweihe stand plötzlich in der Tradition der proletarischen Jugendweihen der Weimarer Zeit. Von der Teilnahme an ihr wurde der weitere Entwicklungsweg der Jugendlichen abhängig gemacht. Sie war keine Privatangelegenheit mehr, sondern Aufgabe aller fortschrittlichen, gesellschaftlichen Kräfte. Es setzte zudem eine verstärkte Propagierung der atheistischen Weltanschauung ein. In einem vertraulichen Brief der kirchlichen Ostkonferenz an O. Grotewohl vom 20.3.1958 ist dann auch zu lesen: “Wir meinen, festgestellt zu haben, daß es sich dabei nicht nur um gelegentliche Äußerungen einzelner Staatsfunktionäre handelt, sondern um einen systematischen Kampf gegen den christlichen Glauben.“(27) |
dialektischer Gegensatz | Die
Position des Staates war kompromißlos. 1958 schrieb
M.
Mitzenheim an O. Grotewohl:
“Der
immer wieder aufflammende Streit in dieser Sache kommt nicht daher,
daß
diese beiden im Gegensatz zueinander stehenden Anschauungen
(dialektischer
Materialismus und christlicher Glaube) vorhanden sind. Er kommt
vielmehr
daher, daß die Vertreter der Jugendweihe für ihre Propaganda
und die Durchsetzung ihrer Anschauungen den Staatsapparat in Anspruch
nehmen
dürfen. Die Beunruhigung unserer christlichen Bevölkerung
kommt
daher, daß die Jugendweihe mit Drohung und Zwang durchgesetzt
wird.“(28)
Bei der Abschlußverhandlung zu dem Kommuniqué vom 21. Juli 1958 wurde von Grotewohl zur Jugendweihe ausgeführt, daß sie weiterhin staatliche Unterstützung finden werde, denn es handle sich um eine Bewegung, “die aus der Bevölkerung herauskomme und deren sittliche und wissenschaftliche Ziele den sittlichen und wissenschaftlichen Zielen des Staates entsprechen ...“ (29) |
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Verwaltungsteilung | Durch den Ausschluß von im Westen lebenden kirchlichen Repräsentanten der EKD von den Verhandlungen zwischen Kirche und Staat (1958) wurde der Zusammenhalt der EKD erschwert. Besonders in Berlin stand die Frage nach der vollkommenen Absperrung der Westregion der Berlin-Brandenburgischen Kirche auf der Tagesordnung. Die kirchlichen Behörden hatten deshalb schon Teile der Verwaltung in Ost- und Westregion getrennt. (30) |
Zusammenhalt | Im Gegensatz zur verwaltungsmäßigen Trennung beteuerte man aber immer wieder den Zusammenhalt und die Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland. Anfang 1961 erklärten die Bischöfe der DDR: “Diese sichtbare Einheit der evangelischen Christenheit in ganz Deutschland ist für uns, unsere Gliedkirchen und unsere Gemeinden als Geschenk Gottes unaufgebbar. Die politischen, gesellschaftlichen und staatlichen Unterschiede können uns nicht trennen... Wir haben einen gemeinsamen Auftrag Gottes an unserem zerrissenen Volk und sind zu gemeinsamen Dienst aneinander gebunden.“(31) |
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Gemeindearbeit | Trotz aller Schwierigkeiten zwischen Staat und
Kirche gab
es im Gemeindeleben der einzelnen Christen kaum Wandlungen, die (mit
Ausnahme
der Jugendweiheproblematik) gesellschaftspolitische Hintergründe
hatten.
Das zeigt sich an folgenden Punkten, wo kirchliche Arbeit nicht oder
nur
gering behindert wurde und die alten volkskirchlichen Strukturen
Grundlage
der kirchlichen Gemeindearbeit blieben:
1. sonntägliche Gottesdienste
|
Schrumpfung | Seit Mitte der 50er Jahre läßt sich aber ein starker Abbau dieser volkskirchlichen Strukturen feststellen. Kirchliche Amtshandlungen, Taufen, Konfirmationen, Trauungen und zum Teil auch Bestattungen werden immer weniger in Anspruch genommen. Der Schrumpfungsprozess wird besonders in städtischen Gemeinden deutlich. Die Taufzahlen im Jahre 1961 liegen in der Stadt bei ca. 25%, in der Kleinstadt bei ca. 60% und auf dem Lande bei ca. 95%. (32) |
Strukturkrise | Die staatliche Werbung für die atheistische
Weltanschauung
ist jedoch nicht der Hauptgrund für die tiefgreifende
Strukturkrise
der Volkskirche. Aus den signifikanten Unterschieden des Stadt - Land
Verhältnisses
muß auf allgemeine Säkularisierungserscheinungen, wie sie
auch
in Westdeutschland aufgetreten sind, geschlossen werden.
Die Kirche in der DDR hat diesen Sachverhalt zu spät erkannt und den Zerfall der Volkskirche primär den politischen Verhältnissen angelastet. Die weiterhin ausgeübte “flächendeckende“ Kirchenarbeit unter dem Slogan “Widerstehen und Ausharren“ hat der ständig zunehmenden Diasporasituation erheblichen Vorschub geleistet. |
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Militarisierung | Mit dem Beschluß zur Wiederbewaffnung und der Bildung bewaffneter Streitkräfte in beiden Teilen Deutschlands setzte, auch im Zusammenhang mit der atomaren Aufrüstung, eine heftige politische und theologische Debatte über die Rolle der Kirchen innerhalb der Wiederaufrüstungsprozesse ein. Hatte die EKD noch im Jahre 1950 erklärt, daß eine Remilitarisierung Deutschlands nicht ihren Zuspruch finden könne, so wurde wenige Monate später diese eindeutige Aussage abgeschwächt. Bei “gleichem Glaubensernst“ sollte die Frage der Wiederaufrüstung von Christen unterschiedlich beantwortet werden können (Kirchenkonferenz der EKD Spandau 17.11.50). (33) |
Militärkirche | Die
DDR sah
in diesem Vertrag die Begründung “einer Art Militärkirche“,
in
der die institutionelle Verflechtung von Staat und Kirche über das
Maß des im Grundgesetz (Art.137GG) der BRD und der Verfassung der
DDR Möglichen hinausgeht. Da das Vertragswerk von der
gesamtdeutschen
Synode ratifiziert werden mußte, unterstellte die Regierung der
DDR,
daß mit der Militärseelsorge durch die Kompetenz und
Zuständigkeit
der EKD in die staatliche Souveränität der DDR eingegriffen
würde.
Eine vertragliche Regelung, die eine Militärseelsorge auch in den Streitkräften der NVA ermöglicht hätte, konnte trotz Bemühungen der Kirchen nicht erreicht werden. Der Verteidigungsminister Willi Stoph sah keine Notwendigkeit, über Fragen der kirchlichen Tätigkeit in der NVA Gespräche zu führen. (34) Der Militärseelsorgevertrag gab in den späteren Jahren immer wieder Anlaß zu heftigen Meinungsverschiedenheiten zwischen Kirche und DDR-Regierung und auch innerhalb der Kirchen. |
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2.4.1.
Christ zwischen Ost und West
politische Ethik | Zu
Beginn der fünfziger Jahre gab es viele Schriften, Diskussionen
und
Synodenworte zum Problem der Kirche zwischen Ost und West. Neben der
Verschärfung
des kalten Krieges war die Hauptschwierigkeit, daß es eine Kirche
gab, die in zwei verschiedenen Gesellschaftsordnungen, sowohl was die
Politik
als auch die Wirtschaft betraf, für ihre Christen in den
jeweiligen
Bereichen verbindlich zu sprechen hatte. Eine Synode für zwei
Bereiche
mußte eine Position zwischen Ost und West, zwischen den
Militärblöcken
einnehmen. Diese Situation war damit auch eine Herausforderung für
die Theologie. Es galt neue Konzeptionen zur politischen Ethik zu
finden.
Niemöller und Iwand haben 1947 mit dem Darmstädter Bruderratswort vergeblich versucht, die Kirchen aus den Fronten des kalten Krieges herauszuhalten. Sie waren der Meinung, daß sich die Kirchen immer noch auf dem politischen Irrweg befinden. Deshalb wollten sie mit ihrem Bruderratswort nicht nur einen Weg für die Vergangenheitsbewältigung aufzeigen, sondern auch Richtlinien für die Zukunft der Kirche entwerfen. Dieses Bruderratswort fand aber kaum Anklang und wurde von den Wiederaufrüstungsdebatten verdrängt. Die Spannungen in der EKD, die bei der Entscheidung zur Wiederbewaffnung offen zu Tage traten, wurden mit der im November 1950 vom Rat getroffenen theologischen Festlegung, daß die Gemeinschaft im Glauben nicht die Einheitlichkeit der politischen Urteile einschließt, ausgehalten. (35) Die veränderte Situation in der DDR stellte jedoch vieles in Frage, was lange Zeit als selbstverständlich gegolten hatte. |
Drei Positionen | Zu
Beginn der fünfziger Jahre war man noch auf die Fixierung der
überkommenen
Verhältnisse festgelegt. Das brachte aber in der Praxis erhebliche
kirchenpolitische und theologische Probleme mit sich. Die
öffentliche
Verantwortung des Christen wurde auf der EKD-Synode im Oktober 1952 zur
Diskussion gestellt. Die aufgeworfenen Fragen ließen auch
spätere
Synoden nicht mehr zur Ruhe gekommen. (36)
Es lassen sich drei Positionen feststellen. Zwischen den antisozialistischen Kräften der “dibelianischen“ Volkskirche (Dibelius, Künneth) und den wenigen pro sozialistischen “fortschrittlichen“ Pfarrern (Friedenspfarrer, religiöse Sozialisten - Fuchs, CDU, CFK) (37) versuchten dann M. Fischer und G. Jacob mit ihren Betrachtungen über eine Diasporakirche zu vermitteln. Wichtige Richtlinien wurden unter anderem in den folgenden Synoden, Synodenworten und Handreichungen der Kirchen aufgezeigt: - EKD Synode 10. Oktober 1952 (Vortrag Fischer)
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Sichtbare Kirche | In den 20er Jahren stand das
Staatsproblem
kaum zur Debatte. Nur wenige Theologen schenkten ihm Aufmerksamkeit.
Ort
und Stellung der sichtbaren Kirche mußten jedoch nach dem Umbruch
von 1918 neu bestimmt werden. Aber an der Bewertung dieses Umbruchs
wurden
die gegensätzlichen Standpunkte bereits deutlich.
Dibelius vertrat die Ansicht, daß die Kirche mit ihrem Tun in geschichtliche Entwicklungen einzubinden ist. Barth war dagegen der Meinung, daß diese Entwicklung lediglich der Anlaß ist, sich auf das zu allen Zeiten gleiche Wesen und den gleichen Auftrag der Kirche zu besinnen. (38)
(Abgrenzung von Staat, Wirtschaft, Kultur) (keine allgemeine Freiheit, sondern Bezeugung der Freiheit eines Christenmenschen, der grundsätzlich frei ist) |
Volkskirche | Dibelius trat dafür ein, die Kirche als Volkskirche zu konstituieren. Daher war ein freikirchlicher Status ausgeschlossen. Die Bekennende Gemeinde wurde als Gemeindekern angesehen. Von ihm her sollte das Leben der Gemeinde, die rechtliche Ordnung, ja die Kirche insgesamt gestaltet werden. Das bedeutete dann eine Aufwertung des Ältestenamtes. “Das Bild, das sich für die deutsche Kirche ergibt, ist damit das einer missionarisch ausgerichteten organischen Wechselbeziehung zwischen Bekennender Gemeinde und Bischof im Rahmen einer volkskirchlichen Organisationsform. Dibelius war der Auffassung, daß eine solche Kirche sich wesentlich ‘von unten‘ und nicht ‘von oben‘ bilden würde.“ (39) |
Bekenntniskirche | Barth sieht die Volkskirche als eine Möglichkeit, aber nicht als eine Notwendigkeit an. Sie ist, wie alle anderen kirchlichen Gestaltungsformen (Weltkirche, Volkskirche, Kulturkirche, Staatskirche), nicht gleichzeitig oder zwingend mit der christlichen Botschaft da, sondern kann nach ihr entstehen. Die Möglichkeit einer Freikirche oder Bekenntniskirche ist deshalb nicht ausgeschlossen. Das prophetische Amt steht über dem bischöflichen Amt. |
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Untertan der Obrigkeit | Das Verhältnis von Kirche und Staat bestimmte auf den Synoden und in den Gemeinden zunehmend die theologische und ethische Diskussion . Die Forderung aus Römer 13, daß ein Christ der Obrigkeit untertan sein müsse, war dabei ein wesentlicher Ausgangspunkt. Die Christen zogen daraus jedoch unterschiedliche Konsequenzen für ihr politisches Verhalten in der DDR. |
Dibelianismus | Im
Verhältnis zum totalitären Staat der DDR nahmen die
Anhänger
des “Dibelianismus“ eine oppositionelle Haltung ein. Sie unterschieden
zwischen einer rechtsstaatlich legitimierten Obrigkeit, die von Gott
ist,
und einer staatlichen Ordnung, deren Herrschaftsstrukturen
totalitäre
Formen beinhalten (Nationalsozialismus! Stalinismus) und deshalb nicht
von Gott ist. Eine ideologisierte Obrigkeit ist also keine Obrigkeit im
Sinne von Römer 13. (40)
Damit könnte die Zwei-Reiche-Lehre ihre Funktion innerhalb der
einen
Kirche, die unter zwei verschiedenen weltlichen Mächten und
Schwertern
existierte, behaupten.
Ein Christ hat nur einem Rechtsstaat Achtung als einer von
Gott geschaffenen
Obrigkeit entgegenzubringen. Jede andere Obrigkeit gilt es zu
ignorieren
oder sogar zu hassen. Sabotageakte und das Gebot zur Auswanderung sind
legitim. Gesetze haben für Christen keine verpflichtende Kraft. Dibelius
selber hat aber nicht zum Ungehorsam gegenüber dem DDR-Staat
aufgerufen,
jedoch charakterisierte er die Herrschaftsstrukturen der DDR mit Worten
von Augustin:
Spätestens mit dem Bau der Mauer 1961 wurde diese Position für eine christliche Existenz in der DDR sehr schwierig. Deutlich wurde dies schon in den Debatten von Dibelius mit den Theologen Heinrich Vogel und Martin Fischer auf der Berlin-Brandenburgischen Provinzialsynode im Januar 1960. Zwar wurde der Obrigkeitsstreit letztendlich versöhnlich ausgetragen, jedoch konnte sich Dibelius mit seinen Ansichten in den nächsten Jahren theologisch und kirchenpolitisch nicht mehr behaupten. (43) |
institutum dei | Eine
ähnliche Position vertrat M. Fischer
in seinem auf der EKD Synode 1952 gehaltenem Vortrag “Die
öffentliche
Verantwortung des Christen“. Diese öffentliche Verantwortung des
Christen
wird entscheidend bestimmt vom Problem der ideologisierten Obrigkeit
und
der Bedeutung der Obrigkeit an sich. Da diese ideologisierte Obrigkeit
totalitärer Staaten gleichsam als geistliche Größe
auftritt,
bedeutet sie für Christen eine Gefahr.
Trotzdem hält M. Fischer fest: “Obrigkeit ist und bleibt ‘institutum dei‘, auch wenn sie Gottes Gebote nicht achtet. Gott wird sie zu zwingen oder zu stürzen wissen. Freilich macht derselbe Gott, der an die Obrigkeit bindet, ihr gegenüber frei. Ein NEIN zu konkreten Unternehmungen der Obrigkeit muß aber noch immer ein JA gegenüber der Funktion der Obrigkeit zum Grunde haben.“ (44) Für M. Fischer ist damit ein Anarchismus vollkommen ausgeschlossen. Der Widerstand gegen eine Obrigkeit geschieht für einen Christen nie aus Gründen grundsätzlicher Revolution, sondern in Anerkennung der von Gott eingesetzten Institution. “Ist der Staat durch eine Ideologie
über
diese seine Funktion so hinweggeschritten, daß er nicht mehr der
Erhaltung von Menschen dient, sondern daß die Menschen zur
Erhaltung
seiner ideologischen Postulate zu dienen haben, so haben die Christen
mit
ihren Werken an der Ideologie vorbei das Fällige, Notwendige, das
Gute zu tun und notfalls in solcher Tätigkeit zu leiden.“ (45)
|
ideologische Koexistenz
Opportunismus |
Gollwitzer
und Fischer versuchten eine
Vermittlerposition
einzunehmen, denn gegenüber den von vielen vertretenen
Dibelianismus
mit seiner antikommunistischen Haltung stand konträr die
Minderheit
der “fortschrittlichen“ Pfarrer (Friedenspfarrer, SED-Pfarrer,
religiöse
Sozialisten) und der prosozialistischen Christen (CDU, christliche
Kreise,
CFK) in der DDR. Sie versuchten mit staatlicher Protektion eine
ideologische
Koexistenz zwischen Marxismus-Leninismus und christlichem Glauben
aufzubauen.
Das führte dahin, daß Christen aufgefordert wurden,
Partei
für die Gesellschaftsordnung des Sozialismus zu ergreifen. Die
Obrigkeit
der DDR wurde positiv bewertet und die Rolle des Stalinismus vollkommen
verkannt oder geleugnet. Für Christen, die gesellschaftliche
Funktionen
übernehmen wollten und eine berufliche Kariere anstrebten, war es
oftmals notwendig, diese Meinung zu übernehmen. (47)
|
Respektierung | In der
Frage der
Obrigkeit wählte die Kirche einen mittleren Weg. Die Stellung des
Christen zum Staat wurde als gültige theologische Aussage auf den
EKD- Synoden im Juni 1956 und 1960 definiert:
“Das
Evangelium rückt uns den Staat unter die gnädige Anordnung
Gottes,
die wir in Geltung wissen, unabhängig von dem Zustandekommen der
staatlichen
Gewalt oder ihrer politischen Gestalt.“(50)
Differenzierte Erklärungen zur Existenzmöglichkeit der Christen in der DDR erfolgten dann in verschiedenen Handreichungen der einzelnen Kirchen, so in der von der EKU im Februar 1959 verabschiedeten Handreichung mit dem Titel “Das Evangelium und das christliche Leben in der DDR“ und in der im November 1960 von der Bischofskonferenz der VELKD heraugegebenen “Der Christ in der Deutschen Demokratischen Republik“. Es wird davon ausgegangen, daß es keine konkreten christlichen Anweisungen gibt, wie eine christliche Staats-, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung auszusehen hat. Daher hat ein Christ den real existierenden Sozialismus‘ zu respektieren und ist darüber hinaus sogar verpflichtet, in bestimmten Bereichen der Gesellschaft mitzuarbeiten. Es wurde versucht, die Christen aus der weit verbreiteten Anti-Haltung herauszuführen, um zu einem konstruktiven Verhältnis von Staat und Kirche zu kommen. Eine reformatorische Kirche ist an die heilige Schrift gebunden und nicht an eine bestimmte Gesellschaftsordnung oder an eine bestimmte Gesellschaftsschicht. (51) |
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2.4.4.
Ende des konstantinischen Zeitalters
Ausharren Tag X | Mitte
der 50er Jahre setzte sich bei einigen Theologen die Erkenntnis durch,
daß der Rückgang des kirchlichen Lebens nicht primär
durch
die politische Unterdrückung der Kirchen, sondern durch die
veränderten
Bedingungen und Situationen der Menschen, die eine zunehmende
Säkularisierung
begleitete, verursacht wurde. Theologische Orientierungen und
kirchenpolitische
Entscheidungen waren lediglich auf die überkommenen
Verhältnisse
fixiert. Dadurch wurde eine Lösung der anstehenden Probleme
verhindert
(Warten auf Tag X und nicht auf Jesus Christus). (52)
Auf der EKD-Synode 1956 in Berlin-Spandau wurde dieser
Sachverhalt vom
Generalsuperintendenten Günter Jacob
erstmals deutlich in die Diskussionen über das volkskirchliche
Verständnis
der Kirche eingebracht. “Wir stehen vor der
Frage,
ob wir im Bannkreis einer langen Überlieferung die konstantinische
Konzeption von einer durch das Christentum bestimmten Ära
weiterhin
festhalten und sie vielleicht gegen alle Abfallprozesse und
Zersetzungserscheinungen
mit Tapferkeit und Starrsinn verteidigen wollen, oder ob wir jenes
konstantinische
Vorzeichen heute in einer an die Wurzel gehenden theologischen
Besinnung
in seiner Fragwürdigkeit durchschauen und abweisen wollen.“ (53)
|
Sterben der Kirche.... | Daß
die volkskirchlichen Strukturen mehr und mehr einer Vergangenheit
angehörten
und daß das Verhältnis von Kirche und Staat neu
überdacht
werden mußte, wurde zuerst den jungen Christen bewußt. Aus
Beobachtungen in den Studentengemeinden formulierte Elisabeth
Adler (Leiterin Ev. Akademie Ost-Berlin) 1960:
“Man hat gelernt, daß es in der DDR nicht darum gehen kann, als Christ zu überwintern, die Kirche hindurchzuretten durch eine Zeit atheistischer Angriffe. daß es nicht darum gehen kann, sich in der Kirche wie in einer festen Burg einzumauern und ab und zu Ausfälle nach draußen zu unternehmen oder wenigstens die Burg zu verteidigen und Widerstand gegen die Erstürmung der Burg zu leisten. Man hat gelernt, daß man die Gemeinschaft mit Kommunisten und Halbkommunisten, mit Ängstlichen und Indifferenten außerhalb der Kirche nicht abbrechen darf, sondern sie suchen muß. Man hat gelernt, daß man keine Angst haben muß vor dem Kommunisten, ... sondern Angst vor der Sterilität der Kirche, vor dem Sterben der Kirche durch sie selbst.“ (55) Erst nach dem Bau der Mauer und nach der Überwindung der sich anschließenden Schockphase wurden diese Überlegungen für eine Neuorientierung in einer breiteren christlichen Öffentlichkeit weitergeführt. Dabei knüpften nicht wenige an die Thesen von Bonhoeffer an, der in einer religionslosen Zeit Christlichkeit wegweisend neu überdacht hatte. |
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Übersicht |
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Inhalt |
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Anmerkungen
Teil II (1949-1961)
........... | Anmerkung Gesellschaft (1949-61) |
(1)![]() |
Vgl. zum Überblick: DDR,
Fischer Weltalmanach
(Sonderband), Frankfurt
1990, S.98ff. |
(2)![]() |
Hermann Weber: “Weiße Flecken“ in der DDR Geschichtsschreibung, in Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 11/90, S.3. |
(3)![]() |
Hermann Weber: Ebd. |
(4)![]() |
Der Christ in der DDR - Handreichung
der Vereinigten
Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands, Berlin 1961, S.30.
Der damalige Generalsekretär der Ost-CDU, Götting kam in seinem Schlußwort auf der VII. Tagung des Hauptvorstandes der CDU (Ost) am 13.10.61. bezüglich des Mauerbaus zu der absurden Schlußfolgerung: “In Walter Ulbricht sind nicht nur die besten Traditionen und der Wille der deutschen Arbeiterklasse verkörpert, in seinem Wollen, in seiner Arbeit und in seinem Ziel finden sich auch die besten Traditionen der humanistischen Kräfte Deutschlands, verwirklichen sich auch die besten Ideale, die christliche Menschen in vielen Generationen erträumt und immer wieder erhofft haben.‘ zitiert bei Jochen Franke: Zur Reaktion von CDU-Führung und CDU-Basis(Ost) auf den Mauerbau am 13. August 1961, in: Deutschland Archiv Nr.8/1990, S.1250. |
(5)![]() |
Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.64. |
(6)![]() |
Martin Fischer: Wegemarken, Berlin 1959, 5.286. Die Ev. Kirche hatte zwar nach dem Krieg aus dem bisherigen “jüdisch-bolschewistischen“ Feindbild das “jüdisch“ gestrichen, dagegen konnte sie aber oftmals nahtlos an dem alten Antikommunismus anknüpfen. Im kalten Krieg unterstützten die meisten Kirchenführer die rechte Politik Adenauers und haben somit nicht unwesentlich zu der scharfen Kirchenpolitik des SED-Staates die Gründe und Argumente geliefert. “Die meisten Protestanten hatten ihren Antikommunismus derart verinnerlicht, als habe Gott ihn geboten.“ H. Prolingheuer: Kleine politische Kirchengeschichte, a.a.O. S.147. Die Gründung des DDR-Kirchenbundes wurde deshalb auch als eine Chance angesehen, dem Antikommunismus und Klerikalismus der EKD zu entkommen. Den ehemaligen “Barmensern“ und “Dahlemiten“ bot sich hier eine Gelegenheit, nun den “richtigen“ Neuanfang in die Hand zu nehmen - auch gegen den Willen der meisten Christen in der DDR. Die Tragik dieses Weges bestand darin, daß die Flucht aus einem “kapitalistischen“ Klerikalismus zum Aufbau eines selbstgerechten “sozialistischen“ Klerikalismus führte. |
(7)![]() |
Vgl. Karl Heinz Lau: DDR - kleine politische Landeskunde, Berlin 1988, S.19f |
(8)![]() |
Schreiben der Kirchenleitung Berlin-Brandenburg vom 17.März 1960 an den Ministerpräsidenten Grotewohl in: K.I. Nr.6856/60. |
........... | Anmerkung Staat und Kirche (1949-61) |
(9)![]() |
O. Dibelius zitiert bei R. Stupperich, a.a.O. S.418. |
(10)![]() |
Vgl. a.a.O. S.425f. Die Abgrenzungspolitik der Kirchen gegen die Nationale Front und ähnliche politische Organisationen wurde über alle Jahre hinweg mehr oder weniger stark aufrechterhalten. Der Arbeitskreis ev. Pfarrer für Frieden und soziale Arbeit im Lande Brandenburg bemühte sich 1955 um eine Aufhebung der Abgrenzungsbeschlüsse. Er berief sich dabei auf das “Wort an die Gemeinden“ der EKD-Synode von Espelkamp, in dem von einer Pflicht der Christen, an politischen Entscheidungen mitzuwirken, gesprochen wurde. Das Konsistorium Berlin-Brandenburg erklärte, daß ein seelsorgerliches und geistliches Wort an die Gemeinden, nicht die Kraft hat, Anordnungen einer Gliedkirche für Amtsträger aufzuheben. Schreiben vom 18.4.55 in K.Ia Nr.796/55. |
(11)![]() |
Vgl. O. Dibelius: Ein Christ ist immer im Dienst, a.a.0. S.234. und H. Dähn a.a.O. S.47. |
(12)![]() |
Vgl. Kirchliches Jahrbuch 1953, S.357. |
(13)![]() |
Beschluß der Konferenz der Evangelischen Landeskirchen innerhalb der DDR vom 4.6.1953. In: KJB 1953, S.157. |
(14)![]() |
O. Dibelius: Ein Christ ist immer im Dienst, a.a.O. S.235 |
(15)![]() |
Ministerpräsident Grotewohl
schrieb am
17.Mai 1958 an Probst Grüber:
“Angesichts des Ablaufs der Synode der EKD im April 1958 in Berlin und der Behandlung des Militärseelsorgevertrages kann eine Vertretung des Rates der EKD bei der Regierung der DDR nicht mehr anerkannt werden.... Ich bin ... bereit, eine Delegation der ev. Kirche in der DDR zu empfangen, deren Teilnehmer ihren Wohnsitz innerhalb der DDR oder im demokratischen Sektor von Berlin haben.“ aus Kleine Festschrift aus Anlaß des 80. Geburtstages von Probst D. Dr. Heinrich Grüber, Hrg: P. Helbich, G. Köhler. |
(16)![]() |
zitiert bei H. Dähn, a.a.O. S.73. |
(17)![]() |
zitiert bei H. Dähn, a.a.O. S.74. |
(18)![]() |
Landesbischof Mitzenheim sah sich zunehmend kirchlicher Kritik ausgesetzt. Das Datum des Fuchs-Gesprächs am 9.Februar 1961 wurde vom Staat und den ihm willfährigen christlichen Kreisen (Ost-CDU, Bund evangelischer Pfarrer in der DDR usw.) fast als Feiertag zellebriert. |
(19)![]() |
Reinhard Henkys: Von der EKD zum Kirchenbund, in: epd Dokumentation Bd.1, Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR, Frankfurt 1971, S.15. Hier auch ausführliche Dokumente zur Entwicklung der Kirchen in der DDR vom Kommuniqué 1958 bis zur Synode des Bundes in Hermannswerder 1970. |
(20)![]() |
Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.46, und Diskussionsbeiträge des Synodalen Prof. .D. Heinrich Vogel auf der Provinzialsynode der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg zur Frage “Kirche und Öffentlichkeit“. in: Schreiben des Konsistoriums an die Pfarrer K.I. Nr.8190/57 “Es sind unter uns erhebliche Gegensätze und Spannungen, und zwar nicht nur theologischer Art, sondern gerade auch da, wo es sich um Fragen des ganz konkreten Gehorsams in bestimmten Entscheidungen handelt. Daß Gott uns dann doch immer wieder zusammengeschweißt hat ... ist nicht unser Verdienst. . . .Es wäre eine Illusion, wenn jetzt etwa gewisse Machte und Kräfte sich der Vorstellung hingäben, als ob sie uns auseinanderdividieren könnten.“ 6.-10.5.1957. |
(21)![]() |
Stellungnahme der Ev. Kirchenleitung der Kirchenprovinz Sachsen zur Weltfriedensbewegung und zur Politik des Staates vom 11.12.1950, gerichtet an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. In: KJB 1950, S.140. |
(22)![]() |
Vgl. dazu besonders die Sonderausgabe der Zeitung “Junge Welt“ vom April 1953. Hier findet sich das breite Spektrum der stalinistischen Propaganda auf kleinstem Raum. |
(23)![]() |
Arnoldshainer Konferenz: Was gilt in der Kirche?, Neukirchen 1985, S.42. |
(24)![]() |
Thesen des Zentralen Ausschusses für Jugendweihen in der DDR. In: KJb 1954, S.142. |
(25)![]() |
Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.55. |
(26)![]() |
Grundsatzerklärung des DDR-Innenministers Maron, verlesen am 10.2.1956 zu Beginn eines Gesprächs zwischen Kirchenvertretern und staatlichen Repräsentanten. In: KJb 1956, S.152. |
(27)![]() |
zitiert bei H. Dähn: A.a.O. S.69. |
(28)![]() |
zitiert bei H. Dähn: A.a.O. S.74. |
(29)![]() |
zitiert bei H. Dähn: A.a.O. S.75. |
........... | Anmerkung Kirche (1949-61) |
(30)![]() |
Vgl. O. Dibelius: Ein Christ ist immer im Dienst, a.a.O. S.223. |
(31)![]() |
Erklärung der Bischöfe der DDR vom Februar 1961. Beschluß der Synode der EKD: “Die sichtbare Einheit der evangelischen Christenheit in ganz Deutschland ist für uns als Geschenk und Auftrag Gottes unaufgebbar.“ |
(32)![]() |
Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.85. |
(33)![]() |
R. Stupperich, a.a.O. S.448 und Kirchliches Jahrbuch 1950, S.166. |
(34)![]() |
Vgl. R. Stupperich, a.a.O. S.499 und H. Dähn, a.a.O. S.67. |
........... | Anmerkung Theologie (1949-61) |
(35)![]() |
Vgl. K. Scholder, a.a.O. S.304. |
(36)![]() |
Vgl. M. Fischer, a.a.O. S.265. |
(37)![]() |
Vgl. Bericht über den Verlauf der außerordentlichen Tagung der Provinzialsynode Berlin-Brandenburg am 9.u.10. August 1952. in: Anlage zum Kirchlichen Amtsblatt Nr.9 vom 15.9.52. |
(38)![]() |
Vgl. Eckhard Lessing: “Selbständigkeit“ und “Freiheit“ der Kirche. Eine Notiz zum Kirchenverständnis Dibelius‘ und Barths. in: KZG 2Jg/89 H.2, S.426ff. |
(39)![]() |
Ebd. S.432. |
(40)![]() |
Vgl. dagegen M. Fischer, a.a.O. S.295. |
(41)![]() |
O. Dibelius: Obrigkeit? Berlin 1959, S.20. Vgl. auch H. Dähn, a.a.O. S.89 und vgl. R. Stupperich, a.a.O. S.547f. |
(42)![]() |
Vgl. H-J. Röder: Kirche im Sozialismus. In: R. Henkys (Hrg): Die ev. Kirche in der DDR, München 1982, S.63f. |
(43)![]() |
Vgl. R. Stupperich, a.a.O. S.554. |
(44)![]() |
M. Fischer, a.a.0. S.296. |
(45)![]() |
M. Fischer, a.a.O. S.300. |
(46)![]() |
M. Fischer, a.a.O. S.302, und vgl. R. Stupperich S.553. |
(47)![]() |
Vgl. M. Fischer, a.a.O. S.393f. |
(48)![]() |
Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.75. |
(49)![]() |
F.W. Krummachers Brief vom 22.3.1961 an E. Fuchs. In: KJb 1961, 8.128. |
(50)![]() |
“Theologische Erklärung“ der Synode der EKD, Anlage 7 zum Bericht über die a.o. Tagung der II. Synode der EKD vom 27.-29.6.1956; Erklärung der Kirchenleitung Berlin-Brandenburg vom 1.10.1959 “An die Geistlichen der Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg“. In: KJb 1959, S.23Of. 51 Vgl. H-J. Röder, a.a.O. S.65. |
(51)![]() |
Vgl. H-J. Röder, a.a.O. S.65 |
(52)![]() |
Vgl. M. Fischer, a.a.O. S.387. “sind die Christen ... in der Gefahr, mehr auf den Tag X als auf den Tag Jesu Christi zu hoffen, so muß den Kommunisten umgekehrt zu denken geben, mit welcher Selbstverständlichkeit fast das ganze Volk und hier insbesondere die Christen Heimat und Rückhalt an den politischen und kirchlichen Volksgenossen in der Bundesrepublik finden.“ |
(53)![]() |
G. Jacob: Der Raum für das Evangelium in Ost und West. In: KJb 1956, S.11. |
(54)![]() |
Vgl. H-J. Röder, a.a.O. S.67. |
(55)![]() |
Zitiert bei H-J. Röder, a.a.0. S.67. |
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